Düsseldorf. .

Lebensmittel-Händler im Internet schummeln zum Teil massiv bei der Angabe des Grundpreises. Das ergaben Online-Besuche der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei zehn Lebensmittel-Shops.

Obwohl die Händler zur Angabe des Grundpreises verpflichtet seien, würden sie ihn oft drastisch billiger angeben oder sogar verschweigen, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch in Düsseldorf mit. Dabei sei die Gesetzeslage klar: Bei den meisten Fertigpackungen seien Händler verpflichtet, den Grundpreis gut lesbar und in unmittelbarer Nähe des Endpreises zu nennen.

Der Grundpreis nennt den Preis pro Maßeinheit, zum Beispiel Kilogramm oder Liter. Dies erleichtert bei unterschiedlichen Packungsgrößen den Preisvergleich. Bei Konserven und Gläsern müsse bei der Berechnung des Grundpreises außerdem das „Abtropfgewicht“ herangezogen werden, erklärte die Verbraucherzentrale. Viele Online-Shops rechneten jedoch einfach „dreist“ mit dem Bruttogewicht. Kunden, die den Angaben blind vertrauten, wähnten sich fälschlicherweise im Schnäppchen-Paradies. (afp)