Bonn. . Die Unternehmen Dr. Oetker, Kraft und Unilever müssen 38 Millionen Euro Geldbuße wegen unzulässiger Absprachen zahlen. Das Bundeskartellamt sprach von Gesprächskreisen, in denen die Wettbewerber zuviele Informationen austauschten.

Das Bundeskartellamt hat gegen die Konsumgüterhersteller Dr. Oetker, Kraft und Unilever Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 38 Millionen Euro verhängt.

Die Unternehmen sollen den Wettbewerb bei Süßwaren, Speiseeis, Tiefkühlpizza, Tiernahrung und Waschmitteln durch einen unzulässigen Informationsaustausch beeinträchtigt haben, wie die Kartellwächter am Donnerstag in Bonn mitteilten. Den Tipp bekam das Kartellamt vom Süßwarenhersteller Mars. Das Unternehmen ging deshalb straffrei aus.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte, es handele sich in diesem Fall zwar „nicht um klassische Hardcore-Absprachen über Preise, Gebiete, Kunden oder Quoten“. Doch seien auch bestimmte Arten des Informationsaustauschs zwischen Wettbewerbern kartellrechtlich unzulässig.

Die Unternehmen hatten sich laut Kartellamt über mehrere Jahre in einem regelmäßig stattfindenden Gesprächskreis getroffen und sich gegenseitig über den Stand und den Verlauf von Verhandlungen mit großen Einzelhändlern informiert. Dies sei in einigen Bereichen soweit gegangen, dass sich Hersteller über beabsichtigte Preiserhöhungen ausgetauscht hätten.

Dem Gesprächskreis gehörte laut Kartellamt zeitweise auch der Markenartikler Henkel an. Gegen das Unternehmen wurde jedoch kein Bußgeld verhängt, da das Verhalten des Unternehmens bereits in einem anderen Verfahren geahndet worden war.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Doch haben sich die betroffenen Unternehmen laut Kartellamt zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereit erklärt.

Ausgelöst durch den Kronzeugenantrag von Mars hatte das Bundeskartellamt Anfang 2008 Durchsuchungen bei verschiedenen Unternehmen durchgeführt und Unterlagen sichergestellt. Vergleichbare Verfahren sind auch in der Süßwarenindustrie anhängig. Darüber hinaus geht das Bundeskartellamt in zwei weiteren Verfahren dem Verdacht auf Absprachen über Preiserhöhungen zwischen jeweils zwei führenden Herstellern von Süßwaren nach. (dapd)