Luxemburg. . Ab 2012 müssen Versicherungen Unisex-Tarife anbieten Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Berücksichtigung des Geschlechts als „Risikofaktor“ sei diskriminierend, sagen die Richter.

Versicherungen müssen künftig einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Unterschiedliche Prämien auf Grundlage des Geschlechts sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dienstag diskriminierend. Entsprechende Ausnahmeklauseln müssen deswegen bis Ende 2012 abgeschafft werden, entschied das höchste europäische Gericht in Luxemburg.

Frauen zahlen für Pkw-Haftpflicht weniger und für Rente mehr

Versicherungstarife werden nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Das Geschlecht spielt dabei bislang eine wichtige Rolle. So bauen Frauen statistisch gesehen weniger Unfälle - und profitieren daher auch von günstigeren Pkw-Haftpflichtprämien. Bedeutend ist auch die um fünf Jahre höhere Lebenserwartung von Frauen: Sie sorgt für preiswertere Risiko-Lebensversicherungen, die Beiträge für die privaten Rentenversicherungen dagegen liegen entsprechend höher.

In knapp zwei Jahren muss damit Schluss sein. Unterschiedliche Tarife aufgrund des Geschlechts „laufen der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider“, heißt es im Urteil. Bislang gewährte Ausnahmen der bereits 2007 eingeführten Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen erklärte der Gerichtshof „mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 für ungültig“. (dapd)

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