Hattingen.

Hattinger Arbeitnehmer erstreitet in Erfurt ein höchstrichterliches Urteil zum Weihnachtsgeld.

Kurz vor den Festtagen hat ein 61-jähriger Hattinger vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein wegweisendes Urteil zum Anspruch auf Weihnachtsgeld erstritten. Der seit 1996 bei seinem Arbeitgeber in Kaarst als Diplom-Ingenieur beschäftigte Hattinger erhielt von 2002 bis 2007 jeweils ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes, ohne dass das im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen war. Wegen der Wirtschaftskrise verweigerte der Arbeitgeber dann unter Hinweis auf eine weit verbreitete Klausel im schriftlichen Arbeitsvertrag eine Zahlung ab 2008. Die Klausel: „Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikationen gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar.“

Mit seiner Klage auf Zahlung von Weihnachtsgeld hatte der Arbeitnehmer zunächst vor dem zuständigen Arbeitsgericht Mönchengladbach Erfolg. In der Berufung beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf wurde die Klage abgewiesen. In dieser Woche kam es wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache für viele Arbeitnehmer vor dem 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt zur Verhandlung über die Revision. Vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht war der 61-jährige Hattinger nun erfolgreich.