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Die Millionen-Vergütung für Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg beschäftigt weiterhin die Gerichte. Eine Gruppe von Gläubigern der Warenhauskette bezweifelt, dass Görgs Vergütung rechtmäßig ist.
Die millionenschwere Vergütung für Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg beschäftigt weiterhin die Gerichte. Hintergrund sind Beschwerden einzelner Gläubiger der Warenhauskette. Sie bezweifeln, dass Görgs Vergütung rechtmäßig ist. Das Amtsgericht Essen hatte dem Insolvenzverwalter Ende September für seine mehr als einjährige Tätigkeit bei Karstadt eine Vergütung von 32,3 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer zugebilligt.
Im Streit mit den Gläubigern erzielte Görg einen Etappensieg, denn das Amtsgericht Essen lehnte am Dienstag eine Beschwerde der Gläubiger-Gruppe ab. Der Fall wird nun allerdings der Beschwerdekammer des Landgerichts Essen zur Entscheidung vorgelegt. Wilhelm Seggewiß, einer der Gläubiger, die Beschwerde eingelegt hatten, rechnet sich noch Chancen aus. „Wir bezweifeln, dass die Vergütung sauber berechnet wurde“, sagte Seggewiß, der kaufmännischer Leiter des Geschenkartikel-Großhändlers Gilde aus Bocholt ist.
Görg hatte die Vergütung in einem Interview mit dieser Zeitung verteidigt. „Es hat eine Fülle von Menschen unter enormer Anspannung und mit großer Verantwortung dafür gearbeitet und erhebliche Risiken in Kauf genommen“, sagte Görg. „So furchtbar ungerecht empfinde ich die Vergütung also nicht.“
„Nicht zu vermitteln“
Nach Görgs Darstellung wäre im Fall Karstadt nach geltender Praxis sogar eine Entlohnung in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro möglich gewesen. Kritisch äußerte sich dazu Hans Haarmeyer, der Vorsitzende der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland. „Die Vergütung ist der Höhe nach nicht zu vermitteln“, bemängelte der Professor aus Koblenz. „Das Vergütungsgefüge ist komplett aus dem Ruder gelaufen.“ Zur Begründung sagte Haarmeyer: „Formal wäre im Fall Karstadt jede Vergütung zwischen fünf und 50 Millionen Euro zu begründen gewesen.“
Jedenfalls blockieren nun die Beschwerden die Auszahlung der Vergütung an Görg. Das Geld kann nach Angaben eines Justizsprechers erst fließen, wenn der Vergütungsbeschluss rechtskräftig ist. Das könnte allerdings noch Monate dauern, wenn Görgs Gegner durch die Instanzen ziehen.