Berlin. Die Bankenaufsicht Bafin bietet ab sofort eine Übersicht aller Girokonten-Angebote hiesiger Banken an. Was Sparer beachten sollten.
Ein Girokonto braucht jede Person. Das Arbeitseinkommen, die Miete, jede Bestellung im Internet – alles läuft über Girokonten. Sowohl Einzahlungen auf ein Guthaben sind ebenso möglich wie Auszahlungen. Erstmals stellt nun die Finanzaufsicht Bafin ab diesem Mittwoch eine Übersicht aller Angebote für Girokonten in Deutschland ins Internet, um den Bürgerinnen und Bürgern verlässliche Informationen über die Nutzungsbedingungen und Kosten zu geben.
„Insgesamt sind fast 6.900 unterschiedliche Kontenmodelle von rund 1.100 Anbietern enthalten, mit Informationen wie monatlichen Gebühren, Preisen für Debit- und Kreditkarten sowie Haben- und Überziehungszinssätzen“, schreibt die Bafin in Bonn, die dem Bundesfinanzministerium untersteht. Bisher war man für ähnliche Informationen auf private Vergleichsseiten oder etwa die Verbraucherzentralen angewiesen.
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Girokonten-Vergleich: Neues Bafin-Angebot mit eigener Suchmaske
Auf der entsprechenden Internetseite der Bafin unter kontenvergleich.bafin.de/ lässt sich nun beispielsweise der Name der Bank eintragen, bei der das eigene Konto läuft, plus dessen Bezeichnung wie etwa „Giro Digital“, und schon sind die wesentlichen Informationen zu sehen. Wie hoch ist die monatliche Kontoführungsgebühr, kosten Überweisungen Geld, welche Dispo-Zinsen werden fällig, wenn man in die Miesen rutscht? Diese Angaben lassen sich dann vergleichen mit den Angeboten anderer Institute, indem sie nebeneinander dargestellt werden. Die Orientierung über die jeweiligen Kosten, Einsparmöglichkeiten und Bankkarten sollte deshalb problemlos möglich sein. Auf einen Blick ist zu sehen, dass die eine Bank 2,90 Euro pro Monat als Grundgebühr verlangt, die andere aber 6,90 Euro.
Außerdem ist es möglich, eigene Such-Kriterien einzustellen, um ein passendes Angebot zu finden, wenn man den Anbieter wechseln will. Zum Beispiel lässt sich die monatliche Grundgebühr mit „0“ ansetzen und der Sollzins mit vergleichsweise niedrigen 13 Prozent. Die Treffer kann man dann nach Postleitzahlen durchsuchen, um ein nahes Institut zu finden. Möglich sind auch weitere Filter-Kriterien wie die Konditionen von Debit- und Kreditkarten. Auch gut zu wissen: Bietet das jeweilige Institut noch Geldautomaten an, bei denen man Bargeld holen kann?
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Auch Basiskonten lassen sich recherchieren. Das sind Konten, auf die quasi alle Personen einen Anspruch haben, selbst wenn sie beispielsweise über keinen festen Wohnsitz verfügen. Die Bank darf niemanden ablehnen, allerdings muss sie beispielsweise keinen Überziehungskredit anbieten. Bestimmte Kosten können sich auch in diesen Fällen unterscheiden.
Für den Aufbau und den Betrieb des BaFin-Kontenvergleichs seien traditionelle Banken und Sparkassen, aber auch unkonventionelle neue Zahlungsdienstleister wie Neo-Banken und FinTechs „gesetzlich verpflichtet, Vergleichskriterien wie das monatliche Entgelt oder die Höhe des Überziehungszinssatzes an die Finanzaufsicht zu melden“, erklärt die Bafin. Das Ganze basiert auf der Zahlungskonten-Richtlinie der Europäischen Union. Diese verpflichtet die Nationalstaaten, ihrer Bevölkerung die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Umgesetzt wurde das Vorhaben in einer Kooperation von Bafin, Bundesfinanzministerium und dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
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