Berlin. Gold als Geschenk unterm Weihnachtsbaum? Eine Expertin erklärt, was bei Lagerung, Versicherung und Wiederverkauf des Edelmetalls zu beachten ist.
Ist die Rente noch sicher? Was können Versicherte privat tun, um im Alter auch finanziell sorgenfrei leben zu können? Sandra Klug ist Altersvorsorge- und Rentenexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. An dieser Stelle beantwortet sie regelmäßig Fragen zu den Themen private Vorsorge und Rente. Heute: Was es bei geschenktem Gold zu beachten gilt – und wann sich ein Verkauf rechnet.
Frau Klug, was ist werterhaltender: die geprägte Goldmünze oder der klassische Goldbarren?
Sandra Klug: Es kommt darauf an, was das Ziel ist. Als Anlage eignen sich Barren am besten. Sollen Sammlermünzen verkauft werden, kann es schwierig sein einen Käufer zu finden, der mehr als den Goldpreis zahlt. Entscheidend ist letztlich der aktuelle Goldpreis. Verlassen sollte man sich auf Liebhaberpreise daher nicht. Je kleiner die Barren oder Münzen, desto teurer sind sie.
Worauf sollte man bei der Lagerung von Gold zuhause achten?
Klug: Gold in welcher Form auch immer ist ein beliebtes Diebesgut. Am besten wäre es, wenn man auch zu Hause einen guten Safe hätte. Wenn nicht, sollten die wirklich wertvollen Dinge in einem Bankschließfach aufbewahrt werden.
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Das heißt, ein Tresor zu Hause ist durchaus empfehlenswert?
Klug: Ja, für teurere Gold-Stücke definitiv.
Muss man die eigene Versicherung über ein teures Gold-Geschenk informieren?
Klug: Das kommt auf den Wert an. Wenn ganze Goldbarren in großem Stil verschenkt werden, schon. Über die Hausratversicherung sind auch derartige Werte versichert. Gucken Sie in die Bedingungen. Wenn der versicherte Wert überschritten ist, sollte das gemeldet und eine individuelle Regelung getroffen werden.
Ab welcher Summe wird eine Schenkung von Gold-Geschenken steuerlich relevant?
Klug: Mindestens gibt es einen Freibetrag von 20.000 Euro. Ansonsten kommt es auf das Verwandtschaftsverhältnis an. Das spielt bei Weihnachtsgeschenken eher keine Rolle.
Was ist mit Blick auf Steuern zu beachten, wenn man das Gold wieder verkauft?
Klug: Bei Verkäufen innerhalb von 12 Monaten sind Gewinne bis zu der Freigrenze von 1000 Euro im Jahr steuerfrei. Erst nach einer Haltefrist von einem Jahr sind die Erträge aus dem Verkauf von Edelmetallen grundsätzlich abgeltungssteuerfrei.
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Will man Gold verschenken: Worauf sollte man bei einem möglichen Kauf zuvor achten?
Klug: Zunächst sollte ein Preisvergleich stattfinden. Es gibt durchaus Unterschiede zwischen den Händlern. Vor allem bei sondergeprägten Münzen sollte genau hingeschaut werden. Sie sind nicht immer ihr Geld wert. Auch auf die Stückelung kommt es an: Viele kleine Goldmünzen sind teuer als einige, wenige große.
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Woran erkenne ich unseriöse Anbieter?
Klug: Vor allem an zu hohen Preisen.
Sind Ihnen Betrugsfälle mit Gold bekannt?
Klug: Bei uns kommt das im Moment eher selten vor. Betrug findet aktuell vor allem im Bereich Kryptowährungen statt. Generell gilt: Nie dem erstbesten Angebot trauen und im Zweifel auch nochmal woanders nachfragen.
Kann man als Verbraucher das Gold überprüfen lassen?
Klug: Generell kann man bei Banken, die mit Gold handeln, sicher Gold kaufen und auch eigenen Goldmünzen überprüfen lassen. Auch Goldschmiedeateliers sind Anlaufpunkte. Bei extra für den Goldhandel eröffneten Geschäften, wäre ich skeptisch.
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