Essen. Unitymedia will Router ohne Einwilligung der Kunden zu öffentlichen Hotspots machen. Verbraucherschützer greifen deshalb zu rechtlichen Schritten.

Eigentlich klingt der Plan von Unitymedia ja nach einer netten Idee: Der Kabelnetzbetreiber will das WLAN-Netz ausbauen, Kunden sollen auch unterwegs bequem im Internet surfen können. Und hier kommt das einschränkende "eigentlich" ins Spiel: Um dieses Ziel zu erreichen, hat Unitymedia die WLAN-Router seiner Kunden kurzerhand zu quasi-öffentlichen Hotspots erklärt - ohne deren explizite Einwilligung. Jetzt hat die Verbraucherzentrale NRW das Unternehmen dafür abgemahnt.

Unitymedia handelt nach "Gutsherrenart"

Man begrüße zwar die Bereitstellung öffentlicher Hotspots für jedermann, kritisiere aber die Umsetzung "nach Gutsherrenart", heißt es von der Verbraucherzentrale.

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Bislang hat Unitymedia seine Kunden lediglich per Brief darauf hingewiesen, dass ihr Router demnächst als Hotspot fungieren wird. Darin heißt es auch, dass Kunden nicht einmal die Stromzufuhr ihres Routers über einen längeren Zeitraum unterbrechen dürfen. Das sei eine unangemessene Benachteiligung, sagt die Verbraucherzentrale. "Kunden sollen selbst entscheiden, ob ihr Router zu einem Hotspot wird oder nicht", sagt Sprecherin Miriam Rusch-Rodosthenous.

Bei illegalen Downloads ist Unitymedia haftbar

Aber was passiert eigentlich, wenn Dritte den Router nutzen, um zum Beispiel illegal Filme oder Musik aus dem Netz zu laden? "Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dann in jedem Fall Unitymedia haftbar", erklärt Rusch-Rodosthenous.

Wer nicht möchte, dass sein privater Router in einen Wifi-Hotspot umgewandelt wird, solle vorsorglich widersprechen, rät Rusch-Rodosthenous. Die Verbraucherzentrale hat Unitymedia eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Unternehmen eine Unterlassung erklären kann. "Sollte das nicht geschehen, werden wir gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehen", so Rusch-Rodosthenous.

Kunden können auch nach Fristablauf widersprechen

Unitymedia erklärte auf Nachfrage, dass dem Unternehmen "ein entsprechendes Schreiben der Verbraucherzentrale" seit dem 12. Mai vorliege. "Bei den von der Verbraucherzentrale angemahnten Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir nachsteuern", so ein Sprecher: "Wir haben den Community-Gedanken aufgegriffen, aber vielleicht eine etwas zu scharfe Formulierung gewählt". Das habe man der Verbraucherzentrale auch bereits mitgeteilt.

Ihre Kunden habe Unitymedia darüber hinaus per Brief umfassend und transparent informiert. "Wir sind der Auffassung, dass es keiner Zustimmung des Kunden zur Freischaltung des zweiten Wifi-Signals auf unseren Routern bedarf", so der Sprecher. Dennoch habe der Netzbetreiber den Kunden die Möglichkeit eingeräumt, der Freischaltung der Hotspots auch nach Ablauf einer vierwöchigen Widerspruchsfrist noch jederzeit zu widersprechen.

Bislang habe nur "eine sehr geringe Anzahl" von Kunden die Umwandlung des Routers in einen Hotspot abgelehnt, erklärt der Unternehmenssprecher: "Das bestärkt uns in der Fortsetzung unserer WLAN-Strategie."

"Ob der Kunde mitmachen will, entscheidet er bei Vertragsabschluss"

Wettbewerber von Unitymedia verfolgen eine ähnliche Strategie - gehen bei der Umsetzung aber sensibler vor. T-Mobile etwa nennt sein Modell "Wlan to go". "Ob der Kunde da mitmachen will, entscheidet er aktiv bei Vertragsabschluss", sagt ein Sprecher. Bislang würden rund eine Million Menschen ihren Router als Hotspot zur Verfügung stellen.

Bei Vodafone ist der Wlan-Router zwar automatisch auch zugleich als Hotspot aktiv - das gelte aber nur für Neukunden, so Vodafone-Sprecher Volker Petendorf: "Alle Kunden, die ihren Vertrag vor 2013 abgeschlossen haben, sind davon nicht betroffen." Neukunden wiederum könnten sich bei Vertragsabschluss auch dagegen entscheiden, Mitglied der Wlan-Community zu werden.