Frankfurt/Main. .
Die Bahn scheint mit ihrer Klage gegen eine Konkurrenzfirma Erfolg zu haben: Die Busmitreisezentrale „Yourbus“ darf womöglich keine Busfernfahrten anbieten. Entsprechende Andeutungen machte das Landgericht Frankfurt.
Ein Konkurrenzunternehmen der Deutschen Bahn muss im Kampf um eine Genehmigung für Busfernfahrten mit einer gerichtlichen Schlappe rechnen. Die bisher erteilte Genehmigung für das Geschäftsmodell der Busmitreisezentrale „Yourbus“ sei sehr wahrscheinlich nicht ausreichend, ließ die 11. Kammer für Handelssachen am Frankfurter Landgericht in der Verhandlung am Freitag durchblicken. Die Deutsche Bahn klagt gegen den Anbieter von Busfernreisen auf Unterlassung. Das von drei Studenten gegründete Start-up-Unternehmen „Yourbus“ mit Sitz in Offenbach bietet über das Internet günstige Busreisen an, die allerdings nur bei ausreichender Nachfrage zustande kommen.
Vorwurf der Bahn: Für Linienverkehr liegt keine Genehmigung vor
Für ihre sporadischen Angebote haben die Jungunternehmer eine Genehmigung des Landratsamtes Bodenseekreis. Die Deutsche Bahn wirft dem Konkurrenten jedoch vor, einen Linienverkehr zu betreiben, für den keine Konzession vorliege. Derzeit ist bei „Yourbus“ vor allem die Strecke Frankfurt - Köln nachgefragt. Von Mitte Oktober bis Mitte November waren die zwischen 12 und 15 Euro teuren Fahrten regelmäßig freitags und sonntags angeboten worden. Die Kammer teilt daher die Einschätzung der Deutschen Bahn. „Bislang gehen wir davon aus, dass hier ein Linienverkehr durchgeführt wird“, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Dieler.
Das beklagte Unternehmen hielt dem entgegen, in einem Linienverkehr gebe es für jeden Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zum Zusteigen. Beim Geschäftsmodell von „Yourbus“ sei hingegen eine vorherige Anmeldung im Internet notwendig.
Gerichtsurteil womöglich nur von kurzer Dauer
Das beklagte Unternehmen hat nun einen Monat Zeit, dem Gericht noch einmal seinen Standpunkt darzulegen. Um zu prüfen, ob es sich bei dem Geschäftsmodell um Gelegenheits- oder Linienverkehr handelt, will die Kammer insbesondere wissen, wie häufig angebotene Fahrten von „Yourbus“ bislang nicht zustande gekommen sind. Darüber hinaus will die Kammer wissen, wie weitreichend die vom Landratsamt Bodenseekreis erteilte Genehmigung für Gelegenheitsverkehr gewesen sei. Möglicherweise sei in dem Streit auch ein Verwaltungsgericht zuständig.
Die Deutsche Bahn unterbreitete gegen Ende der Verhandlung überraschend das Angebot, dem Geschäftsmodell des Konkurrenten eine nicht näher benannte „Auslaufzeit“ zu gewähren, um entstandene Investitionskosten zu erwirtschaften. Die Kammer gab daraufhin zu bedenken, dass ein mögliches Urteil in dem Streit wegen der geplanten Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes ohnehin von kurzer Dauer sein könnte. „Wir müssen uns hier mit Normen beschäftigen, die es nicht mehr lange geben wird“, sagte Richterin Dieler.
Bund und Länder wollen Markt für Fernbuslinien öffnen
Nach Informationen des „Handelsblatts“ (Freitagausgabe) haben sich Bund und Länder bereits darauf geeinigt, den Markt für Fernbuslinien zu öffnen. Unternehmen sollten künftig Fernbusstrecken anbieten können, sofern sie nicht den subventionierten Nahverkehr stören oder auf bereits genehmigten Routen Konkurrenz anbieten wollen, schreibt die Zeitung unter Berufung auf ein Arbeitspapier. Im Detail weiter unklar sei aber, wie weit der Markt geöffnet werden soll.
Hintergrund ist das rigide Personenbeförderungsgesetz von 1931, das der staatlichen Eisenbahn Schutz vor Konkurrenz einräumt. So dürfen Buslinien im Fernverkehr bislang nur betrieben werden, wenn sie eine deutliche Verbesserung des bestehenden Bahnangebots mit sich bringen. Um diese Bestimmung zu umgehen, bietet „Yourbus“ nach seiner Sichtweise lediglich Mitfahrgelegenheiten an.
Das am Freitag unterbreitete Aufschubangebot der Deutschen Bahn lehnte „Yourbus“ ab und strebt eine generelle Genehmigung an. Eine Entscheidung in der Sache will die Kammer am 21. Januar 2011 verkünden. (dapd)