Berlin. .

Die meisten Lebensmittel sind nicht korrekt ausgezeichnet. Das ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg. Besonders Tütensuppen und Puddingpulver fielen in dem Test negativ auf.

„Sechs von zehn Preisschildern im Lebensmitteleinzelhandel entsprechen nicht der gesetzlichen Pflicht zur Grundpreisangabe“, sagt VZH-Ernährungsexperte Armin Valet. Hintergrund: Seit 2009 dürfen die Hersteller von Lebensmitteln über die Verpackungsgrößen und Füllmengen weitgehend frei entscheiden. Seither können sie zum Beispiel eine Tafel Schokolade 74 Gramm oder 100 Gramm schwer in den Handel bringen. Nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen gibt es Vorschriften. Um die Preise gleichartiger Produkte vergleichen zu können, spielt der Grundpreis inzwischen eine wichtige Rolle. Den finden Verbraucher auf den Preisschildern an den Regalen – meist ganz klein gedruckt.

Über 3200 Lebensmittel untersucht

Von insgesamt 3225 Lebensmitteln haben sich die Hamburger Verbraucherschützer die Preisauszeichnung genauer angesehen. Dabei zeigte sich: In 60 Prozent der Fälle hielten sich die Händler nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Auf jedem fünften Schild fehlte der Grundpreis sogar völlig. Bei 42 Prozent der Produkte wurde eine falsche Bezugsgröße verwendet. Und bei elf Prozent der Angaben hatten sich die Ladenmitarbeiter schlichtweg verrechnet.

Kondensmilch, Konserven, Milcherzeugnisse, Puddingpulver und Tütensuppen hatten die Verbraucherschützer in der bundesweiten Untersuchung im Visier. Vor allen die letzten beiden Produkte fielen im Test negativ auf: Hier stimmten über 95 Prozent der geprüften Grundpreise nicht. „Die Händler bezogen fälschlicherweise den Grundpreis auf die Menge des Pulvers in der Packung und nicht auf das Volumen der verzehrfertigen Zubereitung“, so Valet. Bei diesen Lebensmitteln sei es egal, ob 15 oder 20 Gramm Pulver in der Packung steckten. Bezugsgröße für die Errechnung des Grundpreises sei die Menge Suppe oder Pudding, die damit hergestellt werden könne.

Handel weist Vorwürfe zurück

Auch die Schriftgröße der Angaben monieren die Hamburger Verbraucherschützer: Fast jeder zweite Grundpreis war deutlich zu klein oder schlecht lesbar, lautet ihr Fazit. Vom Gesetzgeber fordern sie nun klare gesetzliche Vorgaben für die Preisangabe. Denn die existieren bislang nicht. Ebenso machen sich die Verbraucherzentralen für eine konsequentere Überwachung der Preisangaben im Lebensmitteleinzelhandel stark.

Der Einzelhandel indes, sieht keine Probleme: „Die Grundpreisauszeichnung funktioniert“, erläutert der verbraucherpolitischer Experte des Handelsverbands HDE, Franz-Martin Rausch. Die Darstellungen der Verbraucherschützer seien falsch. „Die Untersuchung bezieht sich lediglich auf einen nicht repräsentativen Ausschnitt des Sortiments“, so Rausch. Sie klammere wichtige und große Produktbereiche wie zum Beispiel Fleisch- und Wurstwaren, Obst, Getränke und Nudeln aus.