Ratingen/Düsseldorf..
Die NRW-Datenschützer haben Strafanzeige gegen den EC-Netzbetreiber Easycash gestellt. Die Ratinger Firma soll EC-Karten-Daten von bis zu 14 Millionen Verbrauchern Handelsunternehmen zum Kauf angeboten haben.
Neue Entwicklung in der Affäre um gespeicherte EC-Karten-Daten: Der NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) stellt Strafantrag bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen die Easycash GmbH. Vorwurf: eine rechtswidrige Datenübermittlung.
Die Datenschützer hatten dem Ratinger Unternehmen, das über Jahre hinweg Millionen deutsche Bankdaten gesammelt und analysiert haben soll, am Donnerstag einen unangemeldeten Besuch abgestattet. Im Laufe der Gespräche hätten die Easycash-Vertreter eingeräumt, dass Daten an die Tochterfirma „Easycash Royalty Solutions“ in Hamburg übermittelt worden seien, so ein LDI-Sprecher auf Anfrage von derwesten.
Im Mai und Juni 2009 seien Daten „in größerem Umfang“ geflossen. Zielrichtung sei es gewesen, einem Kunden ein Angebot für eine statistische Auswertung zu machen. Auch wenn der Auftrag schließlich nicht realisiert worden sei, handelt es sich beim Datentransfer nach Auffassung des LDI um eine Straftat, weil hinter der Übermittlung eine kommerzielle Absicht stand. Dies verstoße gegen Paragraf 44 des Bundesdatenschutzgesetzes. „Sollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, werden wir anschließend ein Bußgeldverfahren gegen Easycash einleiten“, so der LDI-Sprecher.
Speicherung nur für begrenzten Zeitraum
Auch an anderer Stelle ruderte Easycash zurück. Hatte das Unternehmen nach Bekanntwerden der EC-Karten-Affäre das jahrelange Sammeln von Millionen Kartendaten noch mit dem Hinweis verteidigt, es handele sich nicht um personenbezogene Daten, so herrscht seit einem Treffen der Landesdatenschutzbehörden und der Dienstleister Einigkeit, sämtliche Daten, die beim elektronischen Lastschriftverfahren (EC-Kartenzahlung mit Unterschrift) genutzt werden, als personenbezogen zu werten. Das bedeutet, dass sie nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert und nicht für die Erstellung von Kundenprofilen verwendet werden dürfen.
Bei jenem Treffen hatten die Firmen zugesagt, für mehr Transparenz schon vor dem Bezahlvorgang zu sorgen. Neben Plakaten vor den Kassen mit Informationen zur Art der Datenverarbeitung könnte auch der Text auf den Kassenbons bundesweit vereinheitlicht werden, sagte ein Sprecher des Unternehmens Telecash. Es gelte, möglichst schnell bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für das ELV-Verfahren zu schaffen.