Essen. Der Karstadt-Mutterkonzern Arcandor ist pleite und hat die Insolvenz beantragt. Dabei gewährt das Insolvenzrecht verschiedene Sonderrechte, um ein Unternehmen zu sanieren.

INSOLVENZGELD: Für bis zu drei Monate übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Löhne der Mitarbeiter. Im Fall Arcandor könnte dies zu einem staatlichen Zuschuss in Milliardenhöhe führen.

ARBEITSPLÄTZE: Der Kündigungsschutz ist auf maximal drei Monate begrenzt. In der Insolvenz können Unternehmen daher einfacher ihre Belegschaft abbauen.

GLÄUBIGER: Das Insolvenzrecht schützt die Substanz und den weiteren Betrieb des Unternehmens. Denn zieht beispielsweise ein Leasinggeber den Fuhrpark ab oder lassen Banken die Einrichtung abtransportieren, wäre jedes Unternehmen am Ende. In der Insolvenz ist ein solcher Zugriff der alten Gläubiger ausgeschlossen. Neue Lieferanten haben Vorrang vor den Altgläubigern und können daher sicher sein, dass sie in der Insolvenz gelieferte Ware auch bezahlt bekommen.

GELD ZURÜCK: Der Insolvenzverwalter kann sogar Gelder zurückholen, die vor dem Insolvenzantrag gezahlt wurden. Das gilt dann, wenn der Empfänger wissen musste, dass sich das Unternehmen bereits in Schwierigkeiten befand. Dies soll einen Vorteil besonders harter gegenüber kooperativen Gläubigern verhindern.

KOSTENTRÄCHTIGE VERTRÄGE: Mit einer einseitigen Erklärung des Insolvenzverwalters kann sich das Unternehmen aus kostenträchtigen Verträgen lösen, beispielsweise aus Leasing- oder Lieferverträgen, die dauerhafte Verluste einbringen. (afp)