Kassel. .
Tickets am Bahnschalter dürfen teurer sein als am Automaten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Damit ist der Aufpreis von zwei Euro gerechtfertigt.
Bahnfahrkarten dürfen am Schalter teurer sein als am Automaten oder im Internet. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel erklärte den Aufpreis von zwei Euro, den die Deutsche Bahn bundesweit beim Schalterkauf von Wochenend- und Ländertickets verlangt, für rechtens. Der sogenannte Bedienzuschlag für diese Nahverkehrsfahrkarten bedeute keine unzulässige Diskriminierung älterer Reisender, befand der Senat.
Die Deutsche Bahn bekam damit auch in zweiter Instanz Recht.Das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde der Bahn hatte den vor knapp sieben Jahren eingeführten Zuschlag von Ende 2009 an nicht mehr genehmigen wollen, weil er gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Alte und behinderte Menschen würden durch den Aufpreis unverhältnismäßig benachteiligt. Der Fahrscheinkauf am Automaten oder im Internet überfordere sie besonders häufig, weshalb sie auf die Bedienung am Schalter angewiesen seien.
Ältere und Jüngere sind gleichermaßen überfordert
Die Bahn verwies vor Gericht dagegen erfolgreich auf die Ergebnisse einer Reisendenbefragung. Dabei hatten nur rund 15 Prozent der Schalterkunden über 60 Jahre angegeben, dass sie mit dem Fahrkartenautomaten nicht zurecht kämen. Bei den Jüngeren waren es genauso viele.
Vor zwei Jahren hatte die Bahn angekündigt, den Bedienzuschlag auf alle Fahrkarten auszuweiten: Unabhängig von der Entfernung sollte jeder Fahrschein am Schalter mindestens 2,50 Euro mehr kosten als beim Kauf am Automaten oder im Internet. Nach heftigen Protesten von Politik, Verbraucherschützern und Fahrgastverbänden hatte das Unternehmen zunächst Ausnahmen für ältere Menschen versprochen und schließlich das Vorhaben gänzlich aufgegeben. (dapd)