Bonn. .

Eine der längsten Beihilfe-Streitigkeiten in der EU nähert sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes dem Ende: Die EU konnte der Deutschen Post nicht nachweisen, dass sie ihr Paketgeschäft mit Gewinnen aus dem Briefmonopol querfinanziert hat.

Die Portokasse der Post wird geschont: Die Deutsche Post entgeht einer saftigen Strafe. Der Europäische Gerichtshof hat endgültig entschieden, dass der Bonner Konzern darum herumkommt, mehr als 900 Millionen Euro an die Bundesregierung überweisen zu müssen. Mit dieser - aus Sicht der Post erfreulichen - Entscheidung der Luxemburger nähert sich einer der heftigsten und längsten Beihilfestreitigkeiten in Europa dem Ende. Ganz abgehakt ist die Sache zwar noch nicht, da die EU-Kommission weitere Prüfungen ankündigt. Ob sie jedoch erneut eine Strafe ausspricht, steht in den Sternen.

Post drohte eine Strafe von über 900 Millionen Euro

Vor acht Jahren verdonnerten die EU-Wettbewerbshüter die Post dazu, 572 Millionen Euro plus Zinsen an den Bundesfinanzminister zu zahlen, unterm Strich ein Betrag von 907 Millionen Euro und damit eine selbst für EU-Verhältnisse ungemein hohe Summe. Die Brüsseler Beamten legten der Post zur Last, dass sie jahrelang ihren Paketdienst, der sich im Wettbewerb mit UPS & Co. behaupten musste, durch Einnahmen aus dem monopolisierten Briefgeschäft quersubventioniert habe.

Das Unternehmen aber gab sich bärbeißig und zog vor Gericht, um die Strafe anzufechten - mit Erfolg. Im Jahr 2008 entschied das Gericht erster Instanz – also quasi die Wirtschaftskammer des EU-Gerichts – die Geldbuße für nichtig. Im Kern warfen die Richter den EU-Beamten schlampige Arbeit vor. Die Methode, mit der die EU-Wettbewerbshüter die angeblich unlautere Beihilfe berechnet hatten, überzeugte das Gericht nicht. Der Versuch der EU-Kommission und der Post-Konkurrenten, den Gerichtshof doch noch einmal vom Gegenteil zu überzeugen, ist am Donnerstag endgültig gescheitert.