Hamm. Der Energiekonzern RWE Westfalen-Weser-Ems hat die Gaspreise jahrelang zu Unrecht erhöht. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz. Die betroffenen Verbraucher müssen allerdings noch die folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten. Erst dann winken Rückzahlungen.

Die Gaspreiserhöhungen für Haushaltskunden RWE Westfalen-Weser-Ems der Jahre 2003 bis 2006 hatten keine wirksame Rechtsgrundlage - so urteilte heute das Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz. Diverse Preisanpassungsklauseln in den Verträgen seien unwirksam. Damit gaben die Richter einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW statt und verurteilten den Energieversorger, 25 Verbrauchern rund 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen zurückzuzahlen. "Auf das Urteil können sich aber nicht nur die verfahrensbeteiligten Kunden, sondern grundsätzlich alle Sonderkunden berufen, deren Gasverträge ebenfalls die unwirksamen Klauseln enthalten", betont Jürgen Schröder, Energiejurist der Verbraucherzentrale NRW.

Im September 2006 hatte die Verbraucherzentrale NRW beim Landgericht Dortmund eine Sammelklage gegen RWE Westfalen-Weser-Ems eingereicht und aus überhöhten Gasrechnungen exemplarisch für 25 Verbraucher Rückforderungsansprüche für die Jahre 2003 bis 2006 geltend gemacht. Bereits im Januar 2008 gab die 6. Kammer des Landgerichts Dortmund der Klage der Verbraucherzentrale NRW statt. Das Unternehmen könne weder die damals geltende Rechtsverordnung als Grundlage für Preiserhöhungen heranziehen noch enthielten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasversorgers wirksame Preisanpassungsklauseln.

Verbraucher müssen Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten

In der zweiten Instanz bestätigte das Oberlandesgericht Hamm nun diese Entscheidung. Die Richter haben jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Vom Urteil sind zumindest alle Gassonderkunden betroffen, die einen Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh hatten und dementsprechend in die Tarife "Optimo maxi", "Optimo maxi plus" oder in entsprechende Kategorien eingestuft waren. Diese Sonderkunden von RWE Westfalen Weser-Ems profitieren vom Urteil unabhängig davon, ob sie bislang Widerspruch gegen eine Preiserhöhung eingelegt haben, unter Vorbehalt gezahlt haben oder gar nichts gegen überhöhte Jahresrechnungen unternommen haben.

Die Verbraucherzentrale NRW weist allerdings darauf hin, dass das Urteil zunächst keine praktischen Folgen für die Verbraucher habe. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs müsse noch abgewartet werden. Auch stehe zu befürchten, dass bis dahin viele Forderungen nicht klagender Kunden verjähren würden, wenn RWE nicht darauf verzichtete, sich auf die Verjährung zu berufen.

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