Düsseldorf. .
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor einer neuen Masche von Telefonabzockern: Um an Geld und Daten zu kommen, geben sich die Betrüger als Verbraucherschützer aus und machen unter falschem Namen dubiose Angebote,
Um Vertrauen zu erwecken, würden sich die Betrüger unter der Bezeichnung „Verbraucherzentrale“ und „Verbraucherschutzzentrale“ vorstellen oder sich als örtliche Beratungsstelle melden, etwa als „Verbraucherzentrale Köln“. Häufig würden sie anbieten, gegen Bezahlung etwas gegen unerwünschte Werbeanrufe zu unternehmen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW werde etwa versprochen, Name und Nummer auf eine Liste zu setzen, damit solche Anrufe künftig unterbleiben. Andere hofften, unter dem Deckmantel „Verbraucherzentrale“, zu Gewinnspielen verleiten zu können. Wieder andere dubiosen Firmen würden Hausbesuche vorschlagen, um angeblich sämtliche Versicherungen zu überprüfen.
Laut der hiesigen Verbraucherzentrale versuchen zwielichtige Unternehmen derzeit bundesweit unter dem Namen der jeweiligen Verbraucherzentrale das Vertrauen von Bürgern zu erschleichen. Zum Teil würden die Anrufer auch persönliche Daten abfragen, bisweilen sogar Kontonummern. Wer die Angaben macht, kann teure Überraschungen erleben: Die Abzocker tun so, als seien Verträge geschlossen worden und greifen auf Konten zu.
„Verbraucherzentrale macht keine Verkaufsangebote am Telefon“
Juristin Carolin Uhrig von der Verbraucherzentrale NRW stellt deshalb klar: „Die Verbraucherzentrale NRW ruft weder einfach irgendwo an, um persönliche Daten zu erfragen, noch macht sie am Telefon irgendwelche Verkaufsangebote.“
In den Anrufen, bei denen der Name der Verbraucherzentrale missbraucht wird, sieht Uhrig einen weiteren Beleg dafür, dass die gesetzlichen Regelungen „bei weitem nicht ausreichen“. Zwar würde der wirtschaftlich motivierte Telefonterror seit August 2009 härter bestraft. Doch die sich bei den Verbraucherzentralen häufenden Beschwerden zeigten: „Es hat sich so gut wie nichts geändert“, kritisiert Uhrig. Um der Plage unerwünschter Anrufe beizukommen, fordern Verbraucherschützer deshalb weiterhin, dass der Gesetzgeber die Gültigkeit telefonisch geschlossener Verträge durchweg an eine schriftliche Bestätigung des Verbrauchers koppelt. Juristin Uhrig: „Erst dann wird die unseriöse Geschäftemacherei per Telefon aufhören.“