Berlin.

Die Krankenkassen City BKK, die BKK für Heilberufe und die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln haben eine drohende Insolvenz gemeldet. Doch was tun, wenn die Krankenkasse am Ende ist?

Die Krankenkassen City BKK, die BKK für Heilberufe und die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln haben beim Bundesversicherungsamt drohende Insolvenz gemeldet. Experten rechnen damit, dass weitere Kassen folgen. Für die Versicherten wäre eine Kassen-Pleite überschaubar. „Man kann definitiv nicht aus dem Versicherungsschutz fallen“, sagt eine Sprecherin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Wie erfahre ich, dass meine Krankenkasse am Ende ist?

Die Krankenkasse muss ihre Versicherte informieren, wenn sie schließen muss. In der Regel erfolgt dies per Brief.

Kann ich auch dann schon wechseln, wenn meine Kasse „nur“ von der Pleite bedroht ist, aber noch nicht schließen muss?

Das allein reicht nicht aus, um zu wechseln. Prinzipiell muss man 18 Monate bei einer Kasse versichert sein, bevor ein Wechsel möglich ist. Hier gibt es eine Ausnahme: Wenn die Kasse Zusatzbeiträge erhebt, gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

Gibt es Fristen beim Wechsel, die ich beachten muss?

Ja. Der Versicherte muss bis 14 Tage, nachdem seine Kasse schließt, zu einer neuen wechseln. Wer diese Frist versäumt, wird einer Krankenkasse zugewiesen. Bei Berufstätigen macht dies der Arbeitgeber, bei Arbeitslosengeld-Beziehern die Bundesagentur für Arbeit und bei Rentnern der Rentenversicherungsträger. Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss binnen drei Monaten eine neue Kasse gefunden haben.

Habe ich auch zwischen dem Wechsel einen Versicherungsschutz?

Ja, dieser bleibt bestehen, weil der neue Versicherungsschutz rückwirkend startet. Ein Beispiel: Wenn eine Kasse am 30. Juni dicht macht, dann muss der Wechsel bis zum 14. Juli erfolgen. Die Mitgliedschaft beginnt dort aber rückwirkend ab dem 1. Juli.

Zu welcher Kasse kann ich wechseln?

Die Versicherten können unter den derzeit 166 gesetzlichen Krankenkassen eine auswählen. „Kein Versicherter kann abgewiesen werden“, sagt die GKV-Sprecherin. Es gibt auch keine Gesundheitsuntersuchung.

Was kostet der Wechsel?

Dieser ist kostenlos. Laut GKV fallen keine Gebühren an.

Bezahlt meine neue Kasse Leistungen, die mir die alte Kasse genehmigt hat?

Alle Leistungen, die im normalen Katalog stehen, übernimmt laut GKV auch die neue Kasse. Anders sieht es bei Zusatzleistungen aus, die die alte Kasse in ihrer Satzung stehen hat. Dann muss der Versicherte schauen, ob die nächste Kasse solche Leistungen ebenfalls übernimmt.

Worauf muss ich beim Wechsel achten?

„Ich muss erst einmal für mich klarmachen, was mir wichtig ist“, so Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte beim Bundesverband Verbraucherzentrale. Hier geht es etwa um Fragen, ob die neue Kasse eine Geschäftsstelle vor Ort hat, ob sie Zusatzbeiträge erhebt und Leistungen wie Präventionsangebote anbietet, auf die der Versicherte Wert legt.

Wo kann ich die nötigen Informationen über meine neue Kasse bekommen?

Zum einen bei der Krankenkasse selbst. Wer darüber hinaus Informationen sucht, dem können Verbraucherzentralen, die Patientenberatung oder auch Stiftung Warentest weiterhelfen.