Berlin. Die Bundesregierung wird am Mittwoch den Weg für die Gründung so genannter "Bad Banks" frei machen. Diese sollen den angeschlagenen Banken helfen, ihre Giftpapieren loszuschlagen. Damit soll das Bankensystem wieder in Schwung kommen. DerWesten zeigt, wie eine bad Bank funktioniert.
Was beschließt das Kabinett am Mittwoch?
Auf der Tagesordnung steht der Versuch, eines der größten Probleme zu lösen, die die Finanzkrise aufgeworfen hat. Mit dem Gesetz, das die Mitarbeiter von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ausgearbeitet haben, will die Regierung die Gründung „schlechter Banken“ ermöglichen.
Was ist eine „schlechte Bank“?
Eine „Bad Bank“ dient dazu, einem öffentlichen oder privaten Finanzinstitut mehr oder weniger wertlose Wertpapiere abzunehmen und ihr als Ersatz frisches Kapital zuzuführen. Die "Bad Bank" soll die schlechten Wertpapiere langsam im Laufe der nächsten Jahre verkaufen, um den Verlust zu reduzieren, der bei einer Veräußerung zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen würde.
Warum braucht man eine "Bad Bank"?
Einer nicht bestätigten Liste der Bankenaufsicht Bafin zufolge addieren sich die problematischen Papiere in den Bilanzen deutscher Institute auf über 800 Milliarden Euro. „Giftig“, zur Zeit also mehr oder weniger wertlos, seien Papiere im früheren Wert von 200 bis 300 Milliarden Euro. Weil diese potenziellen Verluste in den Bankbilanzen schlummern, sind die Institute vom Bankrott bedroht und können weniger Kredite an Bürger und Unternehmen ausgeben. Das Ganze ist eine Folge des schwunghaften Handels mit risikoreichen Wertpapieren, der im vergangenen Jahr zur größten Finanzkrise seit 1929 führte.
Wie funktioniert eine "Bad Bank"?
Beispielsweise die Commerzbank würde ihre faulen Papiere an eine eigene "Bad Bank" übertragen. Von dieser erhält das Institut dann Schuldtitel, die der staatliche Fonds für Finanzmarktstabilisierung (Soffin) garantiert. Der Sinn dieser Tauschaktion besteht darin, ausfallbedrohte Papiere durch sichere, staatlich garantierte Papiere zu ersetzen. Motto: Tausche schlechtes gegen gutes Kapital. Mit neuer Sicherheit ausgestattet, könnte das Institut wieder Kredite ausgeben wie früher.
Tragen die Banken die Kosten?
Für ihre Entlastung sollen die Institute freilich zahlen. Erstens eine Gebühr an den Soffin als Gegenleistung für die Garantie, zweitens einen Ausgleichsbetrag an die "Bad Bank". Dieser Ausgleich soll die Differenz abdecken zwischen dem Buchwert, mit dem die Schrottpapiere in den Bankbilanzen stehen, und dem Erlös, den eine „schlechte Bank“ in den kommenden Jahren durch ihren Verkauf erzielen kann.
Man geht davon aus, dass die "Bad Bank" die toxischen Papiere durchaus veräußern kann – allerdings nur weit unter ihrem ehemaligen Einkaufspreis. Den Ausgleichsbetrag soll das Institut aus dem Geld finanzieren, das eigentlich als Ausschüttung für die Aktionäre bestimmt ist. Dadurch sinkt der Gewinn für die Eigentümer, der Shareholder Value nimmt ab. Eine zeitliche Befristung dieses Verlustausgleiches schließt das Gesetz aus. Unter Umständen zahlen die Aktionäre für die Schäden der Krise also bis zum Ende ihrer Tage.
Was bezahlt der Staat?
Beim Punkt „finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte“ steht in Steinbrücks Gesetzentwurf schlicht „keine“. Funktioniert das Gesetz, könnte dieser Wunsch wahr werden. Möglicherweise bleibt die Formulierung aber bloßer Zweckoptimismus. Denn völlige Sicherheit gibt es nicht. Denkbar ist beispielsweise, dass die Banken in den kommenden Jahren politischen Druck mit dem Ziel aufbauen, die Gebühren und den Ausgleichsbetrag zu reduzieren.
Argumente dafür gibt es genug. Schließlich läuft das Gesetz darauf hinaus, den Gewinn der Banken auf Jahre hinaus zu reduzieren – ein Nachteil in der internationalen Konkurrenz zu anderen Geldhäusern. Falls die Banken die Verluste abwälzen könnten, würde letztlich der Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung, damit der Bund und auch die Gemeinschaft der Steuerzahler haften.
Was kritisieren SPD-Fraktion und kritische Ökonomen?
Die Kritiker fordern, die Institute zur Gründung von Bad Banks zu verpflichten. Das Gesetz sieht Freiwilligkeit vor. Um das Problem jedoch grundsätzlich zu lösen, dürfe man den Instituten die Entscheidung nicht offen lassen, sagen die Kritiker.