Bonn/Essen. Kartellamt verhängt Bußgeld gegen Ergobag-Schulranzen-Hersteller. Der hatte verhindert, dass Händler Preise senken. So reagiert das Unternehmen.

Mehr als 200 Euro sind schnell ausgegeben, wenn Eltern ihren Kindern zur Einschulung einen Tornister kaufen. Bunt und im Dunkeln leuchtend soll er sein, vor allem aber rückenschonend, damit die Wirbelsäulen der Kleinen unter der Last der Bücher keine Schäden davontragen. Die Bereitschaft, für die Gesundheit ihrer Erstklässler tiefer in die Tasche zu greifen, hat einer der bekanntesten Hersteller ausgenutzt: Das vor allem mit seiner Marke Ergobag erfolgreiche Kölner Unternehmen Fond of muss wegen illegaler Einflussnahme auf die Verkaufspreise ein Bußgeld von zwei Millionen Euro zahlen. Das gab das Bundeskartellamt am Dienstag bekannt.

Das mit Gründerpreisen dekorierte Unternehmen räumte auf Anfrage unserer Redaktion sein Fehlverhalten ein. „In der Vergangenheit haben wir Fehler im Umgang mit unseren Fachhändlern gemacht. Dafür bitten wir um Entschuldigung“, erklärte Fond of. Die Kölner haben sich binnen zehn Jahren einen Namen gemacht mit Schulranzen der Marken Ergobag vor allem für Grundschulkinder und Satch für ältere Kinder sowie mit „Affenzahn“-Rucksäcken für das Kindergarten-Alter. Business-Taschen (Salzen, Pingpong) und Reiserucksäcke (Aevor) sind dazugekommen.

Ergobag-Hersteller bittet um Entschuldigung

Die meisten Produkte sind eher in den oberen Preissegmenten der jeweiligen Warengruppen zu finden. Damit diese auch nicht vom Handel gedrückt werden, hat das Startup bis 2019 zu verbotenen Praktiken gegriffen, wie nun das Bundeskartellamt entschied. „Das Unternehmen Fond of hat über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschreiten“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

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Fond of habe die Preissetzung „systematisch kontrolliert und die Einhaltung der Mindestpreise auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt“. Darüber hinaus sei auch der Online-Handel mit den Schulranzen und Markenrucksäcken mindestens bis 2016 „nur einigen wenigen Händlern vorbehalten“ gewesen, so das Kartellamt. Die Einhaltung der Preise sei von März 2010 bis August 2018 regelmäßig kontrolliert und angemahnt worden.

Vertikale Preisbindung geht zu Lasten der Verbraucher

Das ist seit rund 50 Jahren verboten: Hersteller dürfen nur unverbindliche Preisempfehlungen machen, die Verbraucherpreise legen die Einzelhändler selbst fest. Vor allem Markenhersteller, die auch vom hochpreisigen Image ihrer Produkte leben, versuchen immer wieder, Druck auf den Handel auszuüben, die Preisempfehlungen nicht zu unterbieten. Diese so genannten vertikalen Preisbindungen gehen nach den Erfahrungen der Wettbewerbshüter in der Regel zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, weil sie mehr zahlen, als sie bei einer wirklich freien Preisgestaltung müssten.

„Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel“, findet Mundt harte Worte für Fond of. Dass die Strafe nur zwei Millionen Euro beträgt, begründete die Behörde mit der umfassenden Kooperation des Unternehmens bei den Kartelluntersuchungen. Begonnen hat das Verfahren mit einer Durchsuchungsaktion im Januar 2019. Die Bonner Kartellwächter waren von ihren österreichischen Kollegen um Amtshilfe gebeten worden, denen die unerlaubten Praktiken bereits aufgefallen waren.

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Fond of will das Bußgeld von zwei Millionen Euro zahlen und erklärte auf Anfrage: „Diese Entscheidung akzeptieren wir. Unsere fehlerhafte Kommunikation haben wir bereits vor einigen Jahren angepasst.“ Gemeint ist die Vertriebskommunikation, sprich das Zwiegespräch mit den Händlern, die vorgegebenen Preise nicht zu unterschreiten. Gegen die beteiligten Händler stellte das Kartellamt das Verfahren ein.