Köln. 7. April 2018, 24 Uhr: Das ist nun der offizielle Todeszeitpunkt von Karl-Erivan Haub. Der Milliardär war bei einer Skitour verschwunden.
Gut drei Jahre nach seinem Verschwinden in den Schweizer Alpen hat das Kölner Amtsgericht den Milliardär Karl-Erivan Haub für tot erklärt. „Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen sind auf Grund der vorgenommenen Ermittlungen und der beigebrachten Unterlagen für erwiesen erachtet worden“, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mitbesitzer des Handelskonzerns Tengelmann war am 7. April 2018 in Zermatt allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt. Die Familie geht davon aus, dass er am Klein Matterhorn tödlich verunglückte. Den Antrag, Karl-Erivan Haub für tot zu erklären, hatten zunächst seine Brüder und die Familienunternehmen gestellt. Später war ihm auch die Ehefrau des Verschollenen beigetreten. Das Gericht hat den 7. April 2018, 24 Uhr als Zeitpunkt des Todes festgestellt.
Medienberichte: Zweifel am Tode des erfahrenen Skifahrers
In den vergangenen Monaten hatte es Medienberichte über Zweifel am Tod des erfahrenen Skiläufers gegeben. Das Gericht hält sie aber nicht für belegbar. „Zur Akte vorgetragene anderslautende Meinungen fußen auf Möglichkeiten, Vermutungen und nicht prüfbaren Unterlagen“, stellte das Gericht fest. Sie seien nicht ausreichend, „die ernstlichen Zweifel am Fortleben des Verschollenen zu beseitigen“. Deshalb sei dem Antrag auf Todeserklärung stattzugeben. Das Gericht hat den 7. April 2018, 24.00 Uhr als Zeitpunkt des Todes festgestellt.
In der Unternehmensgruppe Tengelmann hatte nach dem Verschwinden von Karl-Erivan Haub dessen jüngerer Bruder Christian die alleinige Geschäftsführung übernommen. Doch schwelte seitdem ein Familienstreit um die Neuverteilung der Macht in dem milliardenschweren Handelskonzern, zu dem unter anderem der Textil-Discounter Kik und die Baumarktkette Obi gehören.
Antrag auf Todeserklärung von Ehefrau scharf kritisiert
Bislang gehörte der Familienkonzern jeweils zu gut einem Drittel Karl-Erivan Haub und dem gegenwärtigen Chef Christian Haub. Die restlichen Anteile besitzt der dritte Bruder Georg Haub. Christian, sein Bruder Georg und die Familienunternehmen hatten bereits im Oktober vergangenen Jahres beantragt, den Verschollenen für tot erklären zu lassen. Georg Haub hatte seinen Antrag allerdings Mitte Januar zurückgezogen.
Der Antrag auf Todeserklärung war von der Ehefrau des Verschwundenen, Katrin Haub, zunächst scharf kritisiert worden. Anfang 2021 änderte sie überraschend ihre Meinung und schloss sich zusammen mit ihren Kindern dem Antrag an. Im April erklärten sich die Erben von Karl-Erivan Haub schließlich bereit, ihre Anteile an der Tengelmann Warenhandels-KG an Christian Haub zu verkaufen, wie die Anwälte beider Seiten, Mark Binz und Peter Gauweiler, mitgeteilt hatten. Es seien „sehr harte Verhandlungen“ geführt worden. Angestrebt werde, „den vereinbarten Anteilskauf noch im Mai zu beurkunden und zu vollziehen“.
Angebot in Höhe von 1,1 Milliarden Euro für die Firmenanteile
Zum Kaufpreis machten die Anwälte keine Angaben. Doch hatte Christian Haub bereits Ende vergangenen Jahres nach Angaben seines Anwalts ein Angebot in Höhe von 1,1 Milliarden Euro für die Firmenanteile seines verschollenen Bruders vorgelegt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hatte den Firmenwert Binz zufolge auf rund 4 Milliarden Euro taxiert.
Gegen den Beschluss des Gerichts kann innerhalb eine Monats Beschwerde eingelegt werden. Neben den Antragstellern ist dazu jeder berechtigt, „der an der Aufhebung der Todeserklärung oder an der Berichtigung des Zeitpunktes des Todes ein rechtliches Interesse hat“, heißt es im Beschluss. (dpa)