Essen. Im Streit der RAG um betriebsbedingte Kündigungen von Bergleuten gibt es eine Einigung. Die betroffenen Beschäftigten erhalten Abfindungen.

Der monatelange Streit um betriebsbedingte Kündigungen beim Bergbauunternehmen RAG ist vom Tisch. Nach Verhandlungen mit dem Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der einen Großteil der Kläger vertreten hat, gibt es nach Angaben beider Seiten eine Einigung. „Die RAG hat sich bei den betriebsbedingten Kündigungen der ehemaligen Bergleute mit fast allen Klägern, die von Rechtsanwalt Kuhlmann vertreten werden, verglichen“, teilte das Unternehmen mit.

Auch mehr als zwei Jahre nach dem Ende der Steinkohleförderung in Deutschland hatte ein Streit geschwelt, weil die RAG einer Reihe von Bergleuten der Bottroper Zeche Prosper-Haniel betriebsbedingt gekündigt hatte. Ende vergangenen Jahres musste die RAG juristische Niederlagen einstecken.

Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied in sechs Verfahren, die von der RAG ausgesprochen Kündigungen seien unwirksam. Das Gericht kam zu der Einschätzung, dass nicht der örtliche Betriebsrat in Bottrop, sondern der Gesamtbetriebsrat im Zusammenhang mit den Kündigungen der RAG hätte eingeschaltet werden müssen. Ähnlich hatte bereits das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden.

Das Landesarbeitsgericht Hamm befasste sich eigenen Angaben zufolge im Zusammenhang mit den Kündigungen der RAG mit rund 150 Fällen. „Im Vorfeld zu den geschlossenen Vergleichen wurden die Vorstellungen beider Seiten lange intensiv und durchaus auch kontrovers diskutiert“, teilte die RAG am Freitag (26. März) mit.

RAG steckt zusätzlich Geld in Topf für Abfindungen

„Am Ende dieses für beide Seiten fordernden Verhandlungsprozesses steht nun eine gemeinsame finanzielle Lösung, die die für beide Parteien bestehenden Risiken angemessen berücksichtigt und durch die sozialverträgliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse und der langwierigen Prozesse Rechtsfrieden schafft“, erklärte die RAG. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der in Datteln eine Kanzlei führt, bestätigte unserer Redaktion, dass der Rechtsstreit beendet sei.

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Zur genauen finanziellen Ausgestaltung machte die RAG zunächst keine Angaben. Dem Vernehmen nach sollen die Bergleute Abfindungen erhalten. Hinzu kommen sollen finanzielle Zuwendungen aus einem Topf, in den die RAG einzahlt. Dabei soll berücksichtigt werden, welche Löhne und Gehälter noch hätten fließen müssen. Angesichts der Zahl der Fälle dürfte es für die RAG insgesamt um eine Millionensumme gehen.

„Sozialverträgliche Lösung, die alle zufriedenstellt“

„Über die genaue Höhe der Abfindungen wollen unsere Mandanten nicht öffentlich sprechen, sie sind aber begeistert davon, dass nach unermüdlichen juristischen Eskalationen eine gute Lösung zustande kam“, sagte Kuhlmann. „Unsere Mandanten sehen das Versprechen, dass kein Bergmann ins Bergfreie fallen darf, jetzt als erfüllt an und können, finanziell abgesichert, in die Zukunft blicken.“ Es sei erfreulich, dass am Ende „eine sozialverträgliche Lösung gefunden worden ist, die alle zufriedenstellt“.

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Die RAG sprach von einem Kompromiss, der „unter Berücksichtigung aller Interessen und nicht zuletzt aus wirtschaftlicher und prozessökonomischer Sicht eine gute Lösung für alle Beteiligten“ sei. „Auch die Kläger können nun wieder nach vorne schauen und ihre weitere Zukunft gestalten.“ Die RAG habe allein seit dem Jahr 1997 mehr als 80.000 Arbeitsplätze sozialverträglich abgebaut – nicht nur mit Hilfe von Vorruhestandsregelungen, sondern auch, indem Beschäftigte „von Arbeit in Arbeit“ vermittelt worden seien. Dies sei „einmalig in der Bundesrepublik Deutschland“.