Essen. Richter stoppen wegen der Infektionsgefahr verkaufsoffene Sonntage im Advent. Der Handel ist enttäuscht, Verdi begrüßt die Entscheidung.
Die Dortmunder Innenstadt hatte fest mit fünf verkaufsoffenen Sonntagen rund um Weihnachten gerechtet. Auch die Einkaufscenter Centro in Oberhausen und Ruhrpark in Bochum werben auf ihren Internetseiten mit den fünf Sonderöffnungsterminen. Doch am Dienstag machte das Oberverwaltungsgericht Münster den Planungen der Händler einen Strich durch die Rechnung und bescherte der NRW-Landesregierung eine schwere Schlappe. Centro-Manager Marcus Remark zeigt sich „maßlos enttäuscht“.
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Es war Ende September als die Minister Andreas Pinkwart (Wirtschaft, FDP) und Karl-Josef Laumann (Arbeit, CDU) ein Zeichen für den von der Corona-Krise gebeutelten Einzelhandel setzen wollten. „Ausnahmsweise“, schrieben sie in eine Verordnung, sollten die Läden vom 29. November bis 3. Januar sonntags öffnen können. Dadurch sollte das erwartete hohe Kundenaufkommen an den Adventssamstagen entzerrt werden, der Handel aber auch eine zusätzliche Gelegenheit erhalten, Umsatzrückgänge während der Pandemie aufzuholen.
Offene Sonntage sind „keine notwendige Schutzmaßnahme“
Doch am Dienstag gab das Oberverwaltungsgericht Münster einer Normenkontrollklage der Gewerkschaft Verdi statt und stoppte per Eilentscheidung die verkaufsoffenen Sonntage. Der für den Infektionsschutz zuständige 13. Senat erklärte, die Regelung der Landesregierung sei „aller Voraussicht nach rechtswidrig“.
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Im Gegensatz zu anderen Urteilen begründete das OVG seine Entscheidung diesmal nicht mit der gestörten Sonntagsruhe oder dem fehlenden Anlass, die Läden zu öffnen. Vielmehr stützten sich die Richter allein auf das Infektionsschutzrecht. Die verkaufsoffenen Sonntage seien „keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel“, auf die das Land sich gestützt habe. Die Landesregierung, heißt es in einer Erklärung des OVG, habe nicht näher belegt, dass an den Adventssamstagen und am Samstag nach Neujahr mit „einem so großen Kundenandrang zu rechnen sei, dass aus infektionsschutzrechtlicher Sicht eine Entzerrung erforderlich wäre“.
„Mangel an anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung“
Die Richter gehen vielmehr davon aus, dass es in ländlichen und kleineren Innenstädten ruhig bleibe. Selbst wenn man für Großstädte einen verstärkten Kundenzustrom unterstelle, bestünden „erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen“, erklärt das Gericht. Es könne nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass samstags weniger Kunden einkaufen gehen und stattdessen auf den Sonntag ausweichen.
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Die Richter treibt vielmehr die Sorge um, dass sich „mit Blick auf den derzeitigen Mangel an anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung“ zusätzliche Menschen animiert fühlten, sonntags in die Innenstädte und Einkaufszentren zu kommen. „In diesem Fall aber wäre ein infektionsschutzrechtlich unerwünschtes erhöhtes Kundenaufkommen in den größeren Städten und Einkaufszentren sowohl am Samstag als auch am Sonntag zu verzeichnen“, mahnt der 13. Senat des OVG. Sozialkontakte seien aber in Zeiten der Pandemie zu vermeiden.
Verdi: Guter Tag für die Beschäftigten
Die Gewerkschaft Verdi, die seit Jahren mit der Landesregierung und dem Einzelhandel im Clinch liegt und vor Gericht bereits etliche verkaufsoffene Sonntage in den NRW-Städten weggeklagt hat, begrüßte die Eilentscheidung aus Münster. „Verdi hat immer betont, dass es durch verkaufsoffene Sonntage nur zu einer Verdichtung der Besucherströme an den Wochenenden kommt und sie keinesfalls zum Schutz der Bevölkerung beitragen“, sagte die NRW-Landesvorsitzende Gabriele Schmidt. Abstandsregeln könnten nicht eingehalten werden, wenn an verkaufsoffenen Sonntagen die Innenstädte überfüllt seien.
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Verdi-Handelsexpertin Silke Zimmer sieht in dem Urteil auch eine Entlastung für Verkäuferinnen und Verkäufer. „Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten im Einzelhandel. Angesichts der hohen Infektionszahlen haben viele Beschäftigte tagtäglich Sorge sich anzustecken. Das erhöht den ohnehin schon massiven Stress der Vorweihnachtszeit im Einzelhandel noch einmal erheblich“, sagte sie. Die Kolleginnen und Kollegen könnten nicht einfach ins Homeoffice wechseln sondern hätten an sechs Tagen in der Woche im Laden zu stehen.
Handelsverband: „maßlos enttäuscht und fassungslos“
Der Handelsverband indes übte scharfe Kritik an dem Urteil. „Wir sind maßlos enttäuscht und fassungslos“, erklärte Präsident Michael Radau. „Was möchte Verdi aus ideologischen Gründen noch alles unternehmen, um die Existenzgrundlage ihrer Mitglieder zu zerstören“, fragte Radau. Gerade ängstlichen Kunden, die auf das Wochenende zum Einkaufen angewiesen sind, hätte die zusätzliche Sonntagsöffnung die Möglichkeit gegeben, dem hohen zu erwartenden Besucheraufkommen an den Adventssamstagen zu entgehen. Diese Entzerrung hätte auch dem Schutz der Beschäftigten gedient. „Ich frage mich, ob das OVG wirklich den Ernst der Lage erkennt, ganze Innenstädte drohen wegzubrechen“, so der HDE-Chef.
„Maßlos enttäuscht“ reagiert auch Centro-Manager Marcus Remark . Wir sehen ja momentan schon, dass der vorgezogene Start der Black Friday Angebote von den Kunden sehr gut angenommen wird und sehr wohl zu eine Entzerrung der Besucherströme führen kann und wird. Das Gleiche hätten wir uns auch an den Adventswochenenden gewünscht“, sagte er unserer Redaktion. Die coronabedingten Umsatzausfälle würden jetzt noch heftiger.