Essen. Die vom Land geplanten fünf verkaufsoffenen Sonntage zu Weihnachten stoßen auf harsche Kritik bei Richtern und der Gewerkschaft Verdi.
Mit ihrem Erlass, zu Weihnachten fünf verkaufsoffene Sonntage in Folge zuzulassen, weht der NRW-Landesregierung der Wind ins Gesicht. Nachdem bereits das Oberverwaltungsgericht Münster rechtliche Zweifel geäußert hatte, übt nun auch die Gewerkschaft Verdi scharfe Kritik an den Plänen und fordert sie Landesregierung auf, sie zurückzunehmen.
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Die Landesminister Andreas Pinkwart (Wirtschaft, FDP) und Karl-Josef Laumann (Arbeit, CDU) hatten die zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage in der vergangenen Woche gerade erst verkündet, da meldete sich der Einzelhandel in Dortmund bereits zu Wort und kündigte an, dass er alle fünf Termine nutzen wolle. Die Euphorie der von der Corona-Krise geplagten Ladenbetreiber über zusätzliche Verkaufstage war aber offenbar verfrüht.
Denn das Oberverwaltungsgericht in Münster erklärte postwendend, es habe „erhebliche Zweifel“ am Erlass der Landesregierung. Zum einen, weil die neue Regelung formal schon zum 31. Oktober 2020 auslaufe, obwohl der Reigen der zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage am 1. Advent beginnen soll. Die Richter machten zudem deutlich, dass auch eine verlängerte Regel im Widerspruch zum NRW-Ladenöffnungsgesetz stehe.
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Nachdem sich die Gewerkschaft Verdi, die schon Dutzende verkaufsoffene Sonntage weggeklagt hat, zunächst zurückhaltend geäußert hat, fällt ihr Protest nun umso harscher aus. „Wir halten es für verantwortungslos bei steigenden Infektionszahlen fünf Sonntage in der Weihnachtszeit, beziehungsweise unmittelbar danach frei zu geben“, kritisiert Landesbezirksleiterin Gabriele Schmidt. „Dies geschieht in dem Bewusstsein, dass dann die Besucherströme nicht entzerrt, sondern auf die Wochenenden fokussiert werden“, fügt sie hinzu.
Die Minister Pinkwart und Laumann treibt die Sorge um, dass die Infektionsgefahr an den traditionell vollen Adventssamstagen steigen könnte. Sie setzen aber auch auf die Sonntagsöffnung, um dem Handel zu helfen, seine während der Pandemie verlorenen Umsätze wieder aufzuholen.
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Verdi stellt beide Beweggründe in Zweifel. „Gerade in der Frage des Infektionsschutzes überzeugt uns die Verordnung nicht. Mit ihr wird das eigentliche Ziel, die Menschen vor Infektionen zu schützen, konterkariert“, meint Silke Zimmer, Fachbereichsleiterin für den Handel in NRW. Sonntagsöffnungen führten überdies nicht zu mehr Geschäft. „Die Umsätze werden nur von den Wochentagen auf das Wochenende verschoben“, sagt Zimmer. Und: „Die Öffnung an mehreren Sonntagen hintereinander in der Weihnachtszeit widerspricht aus unserer Sicht im besonderen Maße dem Gebot der Sonntagsruhe.“ Das geltende Ladenöffnungsgesetz bietet aus Verdi-Sicht „bereits ausreichend Raum, damit alle Kundinnen und Kunden ihre Weihnachtseinkäufe tätigen können“.