Karlsruhe. Der ehemalige EnBW-Chef Utz Claassen hat sich mit seinem früheren Arbeitgeber im Streit um ein Übergangsgeld geeinigt. Der Energiekonzern zahlt Claassen eine einmalige Summe von 2,5 Millionen Euro. Ursprünglich sollte der Manager ein jährliches Ruhegeld von rund 400.000 Euro bekommen.

Der Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Energiekonzerns EnBW, Utz Claassen, und dem Unternehmen um die Fortzahlung von Übergangsgeld ist mit einem Vergleich beendet worden. Wie die EnBW am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte, wurde der beim Landgericht Karlsruhe anhängige Streit «einvernehmlich auf Vorschlag des Gerichts beigelegt». Claassen erhalte demnach eine einmalige Abgeltung in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Darin sei das schon für die Zeit vom 1. Mai 2008 bis 30. November 2008 gezahlte Übergangsgeld enthalten.

Strittige Frage: Ist Claassens Honorar Gehalt oder nicht?

Claassen war im Herbst 2007 als EnBW-Chef ausgeschieden. Dabei wurde vereinbart, dass er jährlich Ruhe- oder Übergangsgeld in Höhe von knapp 400 000 Euro bis zu seinem 63. Lebensjahr erhalten soll. Einkünfte sollten aber auf diese Bezüge angerechnet werden. Wegen des Berater-Jobs von Claassen beim US-Finanzinvestor Cerberus stellte die EnBW die Zahlungen zum Jahresbeginn 2009 ein.

Strittig war, welche Art von Einkünften sich Claassen auf die vertraglichen Ansprüche anrechnen lassen muss und in welchem Umfang er solche gegenüber der EnBW offenzulegen hat. Claassen sah die Bezüge von Cerberus nicht von der Klausel berührt, weil es sich nicht um «Gehalt, Tantieme oder Ruhegehalt» handele, sondern um ein Honorar. Beide Prozessparteien verwiesen am Donnerstag ausdrücklich auf die «offenen Rechtsfragen». (ddp)