Karlsruhe/Köln. Ein Mieter aus Köln wehrt sich dagegen, dass sein Vermieter datensammelnde Funk-Rauchmelder installieren will. Das könnte gegen Grundrechte verstoßen.

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob Mieter den Einbau von datensammelnden Funk-Rauchmeldern in ihrer Wohnung dulden müssen. Geklagt hat ein Mieter aus Köln. Er wehrt sich dagegen, dass seine Wohnungsbaugesellschaft solche Geräte im Flur sowie in Wohn-und Schlafzimmer installieren lassen will. (Az.: 1 BvR 2921/15)

Gegen einen einfachen Rauchmelder habe sein Mandant nichts einzuwenden, sagte der Kölner Anwalt des Klägers, Reinhard Gerharz. "Doch der Einbau eines solchen High-Tech-Geräts verstößt gegen seine Grundrechte wie dem auf Unverletzlichkeit der Wohnung."

Geräte können aus der Ferne gewartet werden

Das Gerät misst demnach nicht nur möglichen Rauch in der Wohnung. Es kann mittels Funk und Ultraschall sein Umfeld überwachen. Die Daten würden gespeichert und könnten weitergegeben werden, sagt Gerharz. Die Geräte könnten auch Bewegungsprofile erstellen oder Gespräche aufnehmen.

Bis Ende 2016 müssen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Wohnungsbaugesellschaft will die umstrittenen Geräte einbauen, da sie aus der Ferne gewartet werden können. Der Mieter ist bereits beim Amtsgericht und Landgericht Köln gescheitert. Ein Karlsruher Entscheidungstermin steht noch nicht fest. (dpa)