Berlin. . Immer mehr Reisende wenden sich zur Klärung ihrer Streitfälle an die Schlichtungsstelle. Darauf greifen auch immer mehr Fluggesellschaften zurück.

Zur Klärung von Streitfällen bei Flugreisen wenden sich Betroffene immer häufiger an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Im ersten Halbjahr 2015 gingen dort 4133 Schlichtungsanträge zu Flugreisen ein, fast dreimal so viele wie im Vorjahreszeitraum, in dem 1401 Beschwerden gezählt wurden.

Der Anstieg sei darauf zurückzuführen, dass immer mehr Fluggesellschaften sich an der Schlichtung beteiligten, sagte der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), Heinz Klewe, der Deutschen Presse-Agentur.

Lange Warteschlangen vor dem Schalter: Wenn Reisende etwas einklagen möchten, vermittelt die Schlichtungsstelle.
Lange Warteschlangen vor dem Schalter: Wenn Reisende etwas einklagen möchten, vermittelt die Schlichtungsstelle.

"Alle deutschen und über 30 internationale Airlines machen bereits mit, auch Ryanair und Easyjet."

Meistens geht es um Verspätungen und Ausfällen

Die SÖP ist von der Bundesregierung als Schlichtungsstelle für Bahn, Luftverkehr, Fernbus und Schiff anerkannt. Insgesamt beteiligen sich derzeit rund 240 Verkehrsunternehmen an dem Verfahren, das sie selbst finanzieren. In vielen Fällen geht es um eine Entschädigung bei Verspätungen oder Ausfällen von Flügen und Bahnfahrten.

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In der ersten Jahreshälfte gab es 1245 Beschwerden über Bahnreisen, das sind 301 oder ein Fünftel weniger als ersten Halbjahr 2014. Für alle Verkehrsmittel waren es 5494 Fälle, ein Plus von 81 Prozent. Klewe rechnet im Gesamtjahr mit rund 13 000 Schlichtungsanträgen nach 8070 im Jahr 2014.

Freiwillige Teilnahme am Schlichtungsverfahren

"Die Schlichtung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit", erläuterte der SÖP-Geschäftsführer. "Das hat sich sehr bewährt. Die Unternehmen arbeiten auf dieser Grundlage viel engagierter mit, als wenn sie zur Schlichtung gezwungen wären." Die nötige Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle sei gewährleistet durch die gesetzlichen Vorgaben und einen Beirat unter Vorsitz des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.

Lange Zeit hatten die Fluggesellschaften Vorbehalte gegen eine zentralen Schlichtungsstelle. Das hat sich seit der staatliche Anerkennung der Einrichtung auch für den Flugverkehr Ende 2013 geändert. Im vergangenen Jahr nahmen in 91 Prozent der Fälle Beschwerdeführer und Airlines die Schlichtungsempfehlung an, die damit rechtlich bindend wurde. (dpa)