Düsseldorf. . Die Post will nach dem Poststreik auch sonntags Tempo machen, um Briefberge abzubauen. Aber das Verwaltungsgericht Düsseldorf zeigt die Rote Karte.

Dämpfer für die Post und ihre Pakettochter DHL: Nach vier Wochen Poststreik dürfen die Unternehmen an den kommenden Sonntagen keine Postsendungen zustellen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden.

"Der Abbau des streikbedingten Arbeitsrückstandes ist auch nicht ausnahmsweise erlaubt", urteilte das Gericht in zwei Eilverfahren. So hatte die Bezirksregierung Düsseldorf den beiden Postunternehmen für ihren Beritt die Sonntags- und Feiertagszustellung von Post untersagt. Grund: Das Ausfahren und Austragen von Postsendungen von der Postkarte bis zum Paket sei an diesen Tagen ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Schutz der Arbeitnehmer wiegt für Gericht schwerer als wirtschaftliche Schäden der Post

Damit hat das Gericht die Eilanträge von Deutscher Post und DHL vom 7. und 8. Juli abgelehnt. Die Post hatte argumentiert, durch den Streik seinen Kunden Nachteile entstanden; es es deshalb notwendig die aufgehäuften Postberge möglichst zügig abzubauen.

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Dem widersprach das Gericht: Dass sich innerhalb der vergangenen vier Wochen im Poststreik bergeweise Post aufgehäuft hätte, hätte "nachteilige Folgen" für Kunden, die jedoch durch die für die kommenden Wochen angesetzte Sonntagsarbeit "nicht mehr zu verhindern" seinen."

Für das Gericht wogen die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und der Schutz der Arbeitnehmer schwerer als die wirtschaftlichen Schäden für Deutsche Post und DHL. Gleichwohl muss damit die Sonntagszustellung noch nicht endgültig abgewiesen sein. Die Kammer des Verwaltungsgerichts ließ die Revision beim Oberverwaltungsgericht in Münster zu. (dae/WE)