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Millionen Briefe und Pakete sollen jetzt die Sammelstellen verlassen und endlich auf die Reise gehen: Der Poststreik ist zu Ende, die Tarifparteien haben sich geeinigt. Postkunden sollten aber trotzdem noch ein paar Tage mehr Zeit für ihre Sendungen einrechnen. „Vermutlich hat die Post einen gewissen Stau abzuarbeiten“, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei sehr wichtigen Sendungen – wie einer Kündigung – rät sie zum Einschreiben. Dort lasse sich nachverfolgen, wann der Brief ankommt.

Es sei „insbesondere in einigen Regionen zu erhöhten Rückständen bei der Zustellung“ gekommen, bestätigt die Post auf ihrer Homepage. Vor allem bei den Paketen könnte es noch länger dauern, bis die angehäuften Berge komplett abgetragen sind. In Brandenburg sprach Verdi-Fachbereichsleiterin Benita Unger von ein bis zwei Monaten möglicher Verspätung.

Absender trägt das Risiko für liegen gebliebene Post

Egal ob Streik oder nicht: Der Absender trägt das Risiko dafür, dass sein Paket oder sein Brief rechtzeitig eintrifft. Darauf macht die Verbraucherzentrale aufmerksam. Komme beispielsweise ein Kündigungsschreiben bei der Versicherung oder beim Telefonanbieter erst nach Ende der Kündigungsfrist an, habe der Verbraucher Pech. Der Vertrag verlängere sich entsprechend und man erhalte keinen Schadenersatz von der Post, da diese Streik in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Haftungsgrund ausgeschlossen habe.

Das bedeutet aber auch: Im Falle von Rechnungen und Mahnungen liegt die Nachweispflicht darüber, dass der Brief zugestellt wurde, beim Absender. „Kommt ein wichtiges Schreiben verspätet beim Verbraucher an, trifft diesen keine Schuld. Der Absender wiederum hat das Problem. Die Reaktionsfrist für den Verbraucher verkürzt sich durch die Verspätung nicht. Auch eine 14-tägige Widerrufsfrist bleibt erhalten, sie beginnt erst zu laufen, wenn die Ware wirklich angekommen ist“, sagt Ralf Reichertz, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Wer eine Rechnung zu spät bekommt, muss sich in der Regel also nicht sorgen: Meist beginnt die Zahlungsfrist erst mit Erhalt des Briefs.

Info auf Website

Verbraucher können auf einer Webseite der Deutschen Post prüfen, in welchen Regionen es auch nach dem Streik zu Verzögerungen kommen kann. Unter www.deutschepost.de/streikinfos.html lässt sich mit den Postleitzahlen von Sender und Empfänger einsehen, ob am Versandort oder Empfangsort Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Der Streik bei der Post hatte in den vergangenen vier Wochen für Verzögerungen gesorgt, vergangene Nacht sollte er enden.