Brüssel. Die EU will Roaming-Gebühren abschaffen. Die Neuregelung gilt aber erst ab Juni 2017. Schon auf dem Weg dorthin soll telefonieren günstiger werden.
Endlich kommt, was Urlauber herbeisehnen und Verbraucherschützer schon seit langem fordern: Handytelefonate im Ausland sollen nicht mehr kosten als im Inland. Ab dem 15. Juni 2017 gehören die sogenannten Roaming-Gebühren, also die Aufschläge, die die Mobilfunkanbieter für Gespräche im Ausland berechnen, der Vergangenheit an.
Eigentlich sollte die Regelung aber schon ein Jahr früher in Kraft treten. Stattdessen ist jetzt für 2016 ein weiterer Zwischenschritt geplant. Außerdem einigten sich EU-Parlament und Ministerrat auf eine Neuregelung der Netzneutralität.
Was ist beim Roaming geplant?
Beim Telefonieren, Surfen oder Simsen mit dem Mobilgerät sollen die Roaming-Aufschläge am 15. Juni 2017 entfallen. Dann gebe es bei Gebühren „keine nationalen Grenzen und keine Überraschungen mehr“, sagte der zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger. „Aber schon auf dem Weg dorthin wird Telefonieren billiger.“
Wie genau sieht dieser Zwischenschritt aus?
Die EU will die Aufschläge schon ab April 2016 auf niedrigerem Niveau deckeln als derzeit. Dann sind für ausgehende Anrufe maximal fünf Cent pro Minute erlaubt, zwei Cent pro SMS und fünf Cent pro Megabyte Daten.
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Das EU-Parlament hatte Roaming schon Ende 2015 auslaufen lassen wollen, konnte sich aber damit nicht gegen die Mitgliedstaaten durchsetzen.
Wie sieht es momentan aus?
Abgehende Handytelefonate dürfen derzeit maximal mit knapp 23 Cent pro Minute (einschließlich Mehrwertsteuer) berechnet werden. Ankommende Anrufe sowie das Versenden von SMS dürfen nur noch um die 6 Cent pro Minute bzw. 7 Cent pro Nachricht kosten. Der Höchstpreis fürs Surfen liegt bei knapp 24 Cent pro Megabyte. Dabei muss die Abrechnung laut Verbraucherzentrale NRW allerdings pro Kilobyte erfolgen.
Außerdem muss der Nutzer über Mehrkosten in Kenntnis gesetzt werden: Sobald die Landesgrenze überschritten wird, erhält man weltweit eine SMS über die Kosten für Handytelefonate im Reiseland.
Ändert sich auch etwas für Reisende, die außerhalb der EU unterwegs sind?
Nein. Hier ist laut Verbraucherzentrale NRW besondere Vorsicht geboten. Es gelten nämlich keine Preishöchstgrenzen. Selbst wer nicht aktiv telefoniert, kann so in die Kostenfalle tappen. Denn auch eine nicht abgeschaltete Mailbox oder aber eine sogenannte bedingte Rufumleitung können zu hohen Kosten führen. Innerhalb der EU gehört diese Kostenfalle zum Glück aber der Vergangenheit an.
Was können Verbraucher tun, um jetzt schon ihre Mobilfunkkosten im Ausland im Rahmen zu halten?
Vor allem sollten sie darauf achten, dass ihr Smartphone richtig eingestellt ist. Die Aktualisierung von Apps sollte ausgestellt oder zumindest nur in einem W-LAN gestattet werden. Auch sollte man E-Mails nicht automatisch herunterladen, sondern immer nur dann, wenn man sich in einer kostengünstigen Umgebung befindet.
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Verbraucher sollten sich in jedem Fall bei ihrem Mobilfunkanbieter erkundigen, ob er für das Ausland entsprechende Daten- oder Gesprächspakete anbietet, die man bequem dazubuchen kann. Eine Alternative kann auch eine ausländische SIM-Karte mit Prepaid-Guthaben sein.
Und was hat die EU zur Netzneutralität beschlossen?
Auch bei der umstrittenen Netzneutralität, also dem Recht auf gleiche Verbindungsqualität, gab es einen Kompromiss. Prinzipiell sei „für jeden Qualität im Netz garantiert“, sagte EU-Kommissar Oettinger. So dürfen Anbieter nicht einfach gegen Aufpreis höhere Geschwindigkeiten verkaufen. Für „Dienste von öffentlichem Interesse“, etwa im Gesundheitswesen, ist Vorrang aber statthaft. Das ist aus Kritiker-Sicht der erste Schritt zu einem Mehrklassen-System.