Mülheim/Ruhr. Weil das Bundekartellamt die Fusion der Supermarktketten Edeka und Tengelmann gestoppt hat, haben die Unternehmen eine Ausnahmeregelung beantragt.

Edeka und Tengelmann wollen das Veto des Bundeskartellamts gegen ihre geplante Supermarkt-Fusion nicht hinnehmen. Den Zusammenschluss, der eigentlich für Ende Juni geplant war, möchten sie nun über eine Ministererlaubnis erreichen.

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Von Frank Meßing

„Wir sind überzeugt, dass die tatsächlichen gesamtwirtschaftlichen Vorteile unseres Fusionsvorhabens die rein wettbewerbsrechtlichen Kritikpunkte des Bundeskartellamtes weit überwiegen“, sagte Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub.

Sein Optimismus kommt nicht von ungefähr. Nach Informationen dieser Zeitung haben seine politischen Berater im Vorfeld der Antragstellung Kontakt zum Bundeswirtschaftsministerium aufgenommen und positive Signale empfangen. Auf ein langwieriges Beschwerdeverfahren gegen das Kartellamts-Veto beim Oberlandesgericht Düsseldorf wollen beide Unternehmen verzichten.

Haubs Kontakte in die Politik

Haubs Kontakte in die Politik gelten ohnehin als exzellent. Seine Familie hat die CDU-Kanzler Kohl und Merkel in Wahlkämpfen mit Anzeigen unterstützt. Die Fusionsentscheidung muss nun allerdings der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel treffen. Das Verhältnis Haubs zur Sozialdemokratie gilt als unterkühlt.

Gabriel hat jetzt zu prüfen, ob durch die Fusion von Edeka und Kaiser’s Tengelmann die gesamtwirtschaftlichen Vorteile oder ein überragendes Interesse der Allgemeinheit schwerer wiegen als die Bedenken der Kartellwächter.

Tengelmann-Chef Haub hatte immer wieder damit gedroht, die besonders unwirtschaftlichen Supermärkte zu schließen, sollte Edeka nicht die gesamte Kette übernehmen. Dadurch würden tausende Beschäftigte arbeitslos werden. Seit rund 15 Jahren schreibt die Kette Kaiser’s Tengelmann rote Zahlen. Als Sorgenkinder gelten insbesondere die Filialen in NRW.

Vor seiner Entscheidung, die er bis Ende August getroffen haben muss, holt Gabriel zunächst eine Stellungnahme der Monopolkommission ein. Wie auch immer er sich am Ende positioniert: Sein Entschluss kann per Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten werden. Die Rewe-Gruppe, Nummer zwei unter den deutschen Lebensmittelhändlern, kündigte bereits am Abend an, beim Bundeskartellamt einen Antrag auf Beiladung zu stellen, um ihre „ablehnende Position zu bekräftigen“.

Minister erlaubte Ruhrgas-Deal

Die Argumente von Tengelmann und Edeka „sind und bleiben falsch“, heißt es in er Erklärung des Unternehmens. Rewe erneuerte seine Bereitschaft, alle Kaiser’s Tengelmann-Filialen zu übernehmen und die Arbeitsplätze zu sichern. Allerdings hält das Kartellamt auch Rewe für eine Übernahme zu groß.

Das Verfahren der Ministererlaubnis wurde in Deutschland erst 21 Mal beantragt. Weniger als die Hälfte ging positiv aus. Erfolgreich war der Energiekonzern Eon, der 2002 auf diesem Wege den Essener Gasversorger Ruhrgas übernehmen konnte.