Essen. . Der Eintritt in die Sauna gilt bald nicht mehr als mehrwertsteuerbegünstigt. So hebt sich der Satz von sieben auf 19 Prozent.

Was haben Babywindeln, Apfelsaft und Mineralwasser gemeinsam? Sie gelten nicht als Dinge des täglichen Bedarfs und werden daher mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt. Rennpferde, Skilifte und Trüffel dagegen gelten dem Gesetzgeber nicht als Luxuswaren – für sie gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Dieser Logik unterliegen nun auch Saunagänge. Sie werden ab 1. Juli mit 19 Prozent besteuert. Der Grund: Saunabesuche gelten vom Gesetz her künftig als „Maßnahme persönlicher Lebensführung“ und werden daher nicht mehr begünstigt.

„Wir haben alles versucht, um das drohende Ungemach abzuwenden, aber es sieht so aus, dass sich der Mehrwertsteuersatz ändern wird“, sagt Hans-Jürgen Gensow vom Deutschen Sauna-Bund. Damit könnten die Eintrittspreise durchschnittlich zwischen 50 Cent oder zwei Euro steigen.

Das trifft auch die Revierparks. So hat der Oberhausener Revierpark Vonderort seine Preise bereits zum 1. Januar 2015 um einen Euro erhöht. „Diese Maßnahme bezieht sich aber nicht nur auf die Anhebung der Mehrwertsteuer, sondern auch auf unsere steigenden Energie- und Personalkosten“, erklärt Geschäftsführer Jens Vatheuer. Dafür habe das Bad auch investiert.

Keine Preiserhöhung in Duisburg

Der Revierpark Mattlerbusch in Duisburg plant laut Sprecherin Sandra Blat y Bränder hingegen, 2015 die Preise nicht anzuheben: „Wir können und wollen nicht immer Kosten weitergeben. Wir müssen eine andere Lösung finden.“

Besonders schwer trifft es private Betriebe. „Da wir keine Möglichkeit sehen, die Kosten anderweitig aufzufangen, bleibt uns keine Wahl, als die Preise um die besagten zwölf Prozent zu erhöhen“, sagt Bernd Kreitz, Direktor des Jammertal Resorts in Datteln. Am Personal könnten sie nicht sparen und den aktuellen Standard wollten sie ebenfalls nicht schmälern. Er kann das Umdenken des Gesetzgebers nicht nachvollziehen: „Saunagänge sind gut für das Wohlbefinden und gehören zur prophylaktischen Gesundheitsvorsorge.“ So könne jemand mit Rückenschmerzen den Infrarotbereich nutzen, ohne groß zum Arzt zu gehen oder sich durch die Bürokratie der Krankenkassen zu wühlen.

Hotelsaunen nicht betroffen

Fitnessstudios mit integrierter Sauna betrifft die Gesetzesänderung nicht, ihre Saunen werden seit 2005 mit 19 Prozent besteuert. „Hier gilt der Saunagang als Dienstleistung“, erklärt Gensow. Hotels mit hauseigener Sauna fallen auch nicht unter das Gesetz. „Die Hotelsauna kann von den Gästen kostenfrei genutzt werden. Das gilt als unselbstständige Nebenleistung“, erklärt Christoph Becker vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband.

Neben der Frage, ob Saunen die Preiserhöhung weitergeben, ist ebenfalls ungeklärt, wie Kombi-Tickets oder Gutscheine abgerechnet werden müssen. „Viele Betriebe können die Kosten nicht kompensieren. Eine Weitergabe an die Gäste würde zu weniger Besuchern führen“, so Gensow. Der Sauna-Bund hat für die Zahl der Saunabesucher ein Minus von zehn Prozent errechnet. Den daraus resultierenden Schaden schätzt der Bund auf 70 Millionen Euro.