Essen. Der Bankenverband hat zum 1. Januar die Garantien für vermögende Anleger gesenkt. Betroffen sind Ersparnisse in dreistelliger Millionenhöhe oder mehr. Der gesetzliche Schutz ist davon unberührt.
Gut vier Jahre nach der schweren Finanzmarktkrise, als auch deutsche Geldinstitute durch den Staat gestützt werden mussten, setzt der Bundesverband deutscher Banken die garantierten Grenzen für Einlagen seiner 165 Mitglieder herunter.
Von den Änderungen beim Einlagensicherungsfonds sind nach Angaben eines Bankenverband-Sprechers vermögende Anleger betroffen, die dreistellige Millionenbeträge oder noch mehr auf der hohen Kante haben. Für Sparbeträge bis 100 000 Euro steht die gesetzliche Einlagensicherung gerade.
Einlagensicherungsfonds 1976 gegründet
Den Einlagensicherungsfonds, dessen Reform am 1. Januar eingeleitet wurde, speisen indes die Privatbanken selbst. Er wurde 1976 gegründet, nachdem die Kölner Herstatt Bank pleite gegangen war. Damals wurde eine Sicherungsgrenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals vereinbart. Zum 1. Januar 2015 wurde sie auf 20 Prozent gesenkt. Im Jahr 2020 fällt die Sicherungsgrenze auf 15 Prozent ab. Von 2025 an liegt sie dann bei nur noch 8,75 Prozent.
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Der Bankenverband begründet die Reform mit der „ganz erheblich gestiegenen“ Eigenkapital-Ausstattung der Banken, die auch auf staatliche Vorschriften zurückzuführen sind. Bei dem jetzt geltenden Satz von 20 Prozent sinkt die Garantiegrenze pro Kunde beim Marktführer Deutsche Bank von zwölf auf acht Milliarden Euro. Bei der Postbank sind es etwas mehr als eine Milliarde Euro, bei Santander 545 Millionen Euro.
Der Bankenverband betont, dass von der Neuregelung kaum ein Privatkunde betroffen sein werde. Mit dieser Botschaft wurde sein Präsident Jürgen Fitschen am Abend beim Neujahrsempfang der Deutschen Bank, deren Co-Vorstandsvorsitzender er ist, in die Essener Philharmonie erwartet.