Essen. . In der Diskussion um Fracking soll es bald auch in Deutschland eine gesetzliche Regelung geben: Die Bundesregierung will die umstrittene Gasfördermethode zulassen - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. NRW-Umweltminister Johannes Remmel wittert die Einführung der Methode durch die Hintertür.
Der umstrittenen Gasfördermethode Fracking steht in Kürze erstmals eine gesetzliche Regelung ins Haus. Nach monatelangem Tauziehen haben sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (beide SPD) jetzt auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Das bestätigte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in Berlin unserer Redaktion.
Das Papier setzt der umstrittenen Technologie, so sie denn überhaupt kommt, enge Grenzen. Fracking werde es nur geben, wenn eine Belastung für Umwelt und Trinkwasser ausgeschlossen sei, hieß es. NRW-Umweltminister Johannes Remmel geht das nicht weit genug. Die Bundesregierung wolle „Fracking durch die Hintertür ermöglichen“, sagte der grüne Landesminister am Montag.
Auflagen fürs Fracking lockern?
Bislang gab es keine einheitlichen Vorschriften, wie mit der von Umweltverbänden bekämpften Methode, bei der Gas aus tiefen Gesteinsschichten unter Einsatz von Chemikalien herausgelöst wird, umgegangen werden soll. Nun sollen Ergänzungen und Verschärfungen im Berg- und Wasserrecht Klarheit verschaffen. Offen bleibt aber, inwieweit sich die streckenweise hitzige Debatte um die in Deutschland bislang noch nicht erprobte Technologie nach Einzug der gesetzlichen Leitplanken tatsächlich abkühlt.
Erst am Wochenende hatte das Thema wieder für Schlagzeilen gesorgt. Im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hieß es, die Bundesregierung plane die Auflagen für die Gasfördermethode zu lockern. Ein bisher geplantes Fracking-Verbot für Gesteinsschichten bis 3000 Meter Tiefe sei gestrichen worden. Die 3000-Meter-Grenze gilt als „rote Linie“ im Grundwasserschutz. Prompt reagierte die Opposition im Bundestag. Hubertus Zdebel von den Linken warf der SPD vor, den nächsten Wahlbetrug vorzubereiten.
NRW-Umweltminister Remmel bleibt skeptisch
Am Montag beeilten sich die beiden beteiligten Ministerien um Klarstellung. Fracking oberhalb von 3000 Metern bleibe grundsätzlich verboten. Einzige Ausnahme: Wissenschaftlich begleitete Erkundungsbohrungen sollen auch oberhalb von 3000 Metern zulässig sein, falls die eingesetzte Frackingflüssigkeit nicht wassergefährdend sei. Die Entscheidung darüber soll bei den zuständigen Landesbehörde liegen. Sämtliche Verbotsregeln sollen 2021 überprüft werden.
NRW-Minister Remmel bleibt dennoch skeptisch. Besonders, weil der Bund bei der Entscheidung über mögliche Fracking-Pilotanlagen den Ratschlag einer sechsköpfige Expertenkommission gesetzlich verordnen will. „Ich kann die Bundesregierung nur davor warnen, Genehmigungsverfahren an irgendeine Expertengruppe auszulagern“, so Remmel. Der Schutzauftrag der öffentlichen Hand, den Schutz von Mensch und Umwelt sicherzustellen, dürfe nicht übertragen werden. Genehmigungsbehörde in NRW ist die Bergaufsicht.
Bohrtechnik "Fracking"
Landtag geschlossen gegen Fracking
Auf das Thema Fracking reagiert man in unserer Region nicht ohne Grund besonders sensibel. Im Boden von NRW lagern riesiger Gasvorkommen (siehe Info-Box). Internationale Energiekonzerne wittern das große Geschäft. Politisch scheint die Lage indes eindeutig: Im Sommer sprach sich der NRW-Landtag geschlossen gegen die Technologie aus. Und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gilt als überzeugte Fracking-Gegnerin.