Essen. Der Medizinische Dienst überprüft die Altenheime jetzt unangemeldet. Die Ergebnisse sollen im Internet und in den Heimen veröffentlicht werden. Der Gesetzgeber und die Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen erhoffen sich mehr Transparenz und eine Verbesserung der Pflegequalität.

Geprüft hat der Medizinische Dienst die deutschen Pflegeeinrichtungen schon lange, neu ist: Alle Prüfungen erfolgen unangemeldet, die Ergebnisse werden veröffentlicht, im Internet und gut sichtbar in den Heimen selbst. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (§ 115, Abs. 1a) vor, das bereits zum 1. August 2008 in Kraft getreten ist.

Ingrid Körschgen (rechts) arbeitet für den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen). Im Seniorenheim Haus Raphael in Krefeld kontrolliert sie unangemeldet die Pflegesituation und Dokumentation der Leistungen des Hauses. (Foto: Matthias Graben)
Ingrid Körschgen (rechts) arbeitet für den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen). Im Seniorenheim Haus Raphael in Krefeld kontrolliert sie unangemeldet die Pflegesituation und Dokumentation der Leistungen des Hauses. (Foto: Matthias Graben) © WAZ

Der Gesetzgeber und die Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen erhoffen sich von der neuen „Regelprüfung” mehr Transparenz und eine Verbesserung der Pflegequalität. Bei der Auswahl der richtigen Einrichtung würden „Pflegebedürftige und Angehörige” von der neuen Offenheit „profitieren”, glaubt Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDK).

Bis Ende 2010 sollen alle über 11 000 deutschen Pflegeeinrichtungen geprüft werden; danach ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen. Sie erhalten 82 Einzelbewertungen, vier Bereichsnoten und eine Gesamtnote. Prüf- und Transparenzbericht werden den Heimen zugeleitet, die zu beidem Stellung nehmen dürfen. Die Landesverbände der Pflegekassen erteilen einen Bescheid mit Maßnahmen und Fristen zur Mängel-Beseitigung.

Sozialhilfe-, Versicherungsträger, kommunale Spitzenverbände, Mediziner Dienst und die Träger der Pflegeeinrichtungen selbst haben sich auf neue Qualitätsrichtlinien (neu: Leitlinien) und Transparenzkriterien geeinigt. Untersucht werden der Pflegezustand der Bewohner in Stichproben, der Umgang mit Demenzkranken, die soziale Betreuung und Alltagsgestaltung, Wohnen, Hauswirtschaft, Hygiene. Ergebnisse einer Bewohnerfragung bilden eine eigene Note. Anders als bisher werden die schriftlich niedergelegten Strukturen nicht mit der Praxis abgeglichen.

Ergebnisse ab September

Nach entsprechender Schulung der Mitarbeiter, in der Regel selbst Fachkräfte aus der Pflege mit Zusatzausbildungen in Pflegewirtschaft oder Organisations-Management, wird seit dem 1. Juli dieses Jahres nach dem neuen System geprüft. Bis zur Bundestagswahl will Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) erste aussagekräftige Ergebnisse haben – dafür soll bis Mitte September mindestens ein Fünftel aller Einrichtungen bewertet sein.

Altenheim im Test