Berlin. Justizministerin Zypries will Pflegeleistungen stärker als bisher honorieren: Sie werden künftig bei der Berechnung der Erbteile mit einbezogen und gewichtet. Zudem soll die Übertragung von Familienbetrieben weiter vereinfacht werden.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will mit einer Reform des Erbrechts Pflegeleistungen stärker als bisher honorieren. Wer einen Verwandten gepflegt hat, wird als Erbe bessergestellt, erklärte Zypries im Gespräch mit der WAZ. Die Reform soll am Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden.

Bisher wurde die Pflegeleistung nur dann berücksichtigt, wenn jemand dafür seinen Beruf aufgegeben hatte. „Alle, die von vornherein nicht berufstätig waren und ihre Verwandten gepflegt haben oder die neben ihrer Berufstätigkeit Pflege leisten, gehen bisher leer aus”, sagte Zypries. Das gelte genauso für Rentner, die ihre Eltern zu Hause pflegen. Das wird mit dem Gesetz geändert.

Ein Beispiel: Der Nachlass beträgt 100 000 Euro. Die verwitwete kinderlose Verstorbene wurde von ihrer Schwester gepflegt, und die Leistung wird mit 20 000 Euro bewertet. Der Bruder kümmerte sich nicht. Bisher wären die 100.000 Euro aufgeteilt worden. Nach dem künftigen Gesetz werden die 20.000 Euro dann abgezogen. Die restlichen 80.000 Euro werden geteilt. Ergebnis: Die Schwester bekommt 60.000, der Bruder nur 40 000 Euro.

Zerschlagung des Betriebs vermeiden

Auch für andere Bereiche bringt die Reform Änderungen. Wer einen Betrieb erbt, soll künftig den Pflichtteil der weiteren Erben aufschieben dürfen, wenn die Auszahlung für die Firma eine Härte darstellt. Bislang durften nur Kinder, Enkel, Lebenspartner oder Ehegatten mit der Auszahlung warten, um eine Zerschlagung des Betriebs zu vermeiden. Der WAZ sagte Zypries, „wir wissen, dass immer häufiger vor allem kleine Betriebe nicht auf die direkten Erben übergehen, zum Beispiel weil die Kinder oft nicht interessiert sind”. Auch einem Neffen müsse es möglich sein, einen Betrieb weiter zu führen. „Uns liegt sehr viel daran, dass die Arbeitsplätze erhalten werden”, sagte die Ministerin.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde, dem kann der Erblasser den Pflichtteil komplett verweigern. Bisher setzt das Gesetz dafür einen „ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel” voraus. Den Passus hat Zypries gestrichen.