Essen/Düsseldorf. Geboosterte Personen sollten eigentlich von der Testpflicht ausgenommen werden. Warum jetzt NRW aber doch auf eine schärfere 2G-plus-Regel setzt.
- 2G-plus-Regel auch für immunisierte und geboosterte Personen
- Immunisierte Personen müssen einen negativen Schnelltest vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Grund dafür ist nach Aussage des Landes NRW die derzeitige Infektionslage
Vor dem Jahreswechsel zieht Nordrhein-Westfalen erneut die Corona-Regeln an. Neben Kontaktbeschränkungen auch für immunisierte Personen wird die 2G-plus-Regel weiter ausgeweitet - auch für Personen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben. Eigentlich sollten hier Ausnahmen gelten, so hatte es die Bund-Länder-Runde beschlossen.
Für "private Feiern mit Tanz, ohne dass das Tanzen den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet" galt auch schon vor der der neuen Corona-Schutzverordnung die 2G-plus-Regel. Immunisierte Personen müssen also einen negativen Schnelltest vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
2Gplus in NRW: Testpflicht auch in Fitnessstudios
Ab Dienstag (28. Dezember) gilt diese Regel nun auch im Indoor-Sportbereich, so müssen unter anderem Besucher eines Fitnessstudios immer einen gültigen negativen Test vorzeigen. Von dieser Pflicht sind auch geboosterte Personen in NRW nicht befreit. Dabei hatte die Bund-Länder-Runde zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eigentlich hier eine Ausnahme vorgesehen.
"Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich auf Erleichterungen der Corona-Regelungen für Geimpfte mit Auffrischungsimpfungen geeinigt. Sie müssen bei einer 2G-Plus-Regelung künftig keinen aktuellen Test mehr vorlegen", heißt es auf bundesregierung.de.
2Gplus: NRW kann strengere Regeln erlassen
NRW allerdings setzt auf eine strengere Regel. Grundsätzlich können die Bundesländer von den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde abweichen, wenn das Land eine strengere Regel bevorzugt.
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In der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist die Ausnahme nicht erwähnt. Die 2G-plus-Regel gilt somit für immunisierte und geboosterte Personen. Grund dafür ist nach Aussage des Landes NRW die derzeitige Infektionslage.
2Gplus in NRW: Omikron-Variante verhindert Ausnahme
Auf Nachfrage teilt das Ministerium für Arbeit (MAGS) mit: "Nordrhein-Westfalen hat mit Blick auf das Infektionsgeschehen entschieden, 2G+ nur in sehr ausgewählten Bereichen anzuwenden. In diesen besonderen Bereichen, in denen zum Schutz keine Maske o.a. getragen werden kann, ist es auch für Geboosterte nach derzeitigem Stand infektologisch geboten, einen ergänzenden aktuellen Test vorzulegen, um diese Bereiche und Settings für alle beteiligten möglichst sicher auszugestalten."
Zudem müsse berücksichtigt werden, dass die Omikron-Variante um einiges infektiöser sei als die vorangegangenen Virusvarianten. "Daher setzt sich Nordrhein-Westfalen in dieser dynamischen Lage für maximale Sicherheit ein", erklärt ein Sprecher des MAGS.
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