Essen. Die Corona-Pandemie beeinflusst in NRW auch den Besuch eines Tierarzts oder einer Tierklinik. Diese Regeln müssen Tierbesitzer jetzt beachten.

  • Welche Corona-Regeln gelten aktuell in Tierkliniken in NRW? Wir bieten den Überblick.
  • Für den Tierarztbesuch in NRW gibt es keine 3G-Regel. Somit müssen Tierbesitzer auch keinen negativen Corona-Test vorzeigen.
  • Dennoch gilt in den Tierarztpraxen in NRW weiterhin die Maskenpflicht sowie einige weitere Regeln.

Noch immer schränkt die Corona-Pandemie viele Bereiche des öffentlichen Lebens ein. Auch in den Tierarztpraxen in Nordrhein-Westfalen sind seit Ausbruch des Virus schon viele Maßnahmen eingeführt und wieder aufgehoben worden. Diese Corona-Regeln gelten aktuell.

Eine angebliche Testpflicht für Begleitpersonen bei Arztbesuchen hatte für Wirbel gesorgt, nachdem Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die neuen Corona-Maßnahmen in NRW vorgestellt hatte. Diese Unklarheit hat das Ministerium mittlerweile bereinigt: Es gibt in NRW keine 3G-Regel für Begleitpersonen von Patienten.

Tierarztbesuch in NRW: Weiterhin ohne 3G-Nachweis möglich

Eine Regel, die auch für den Besuch beim Tierarzt gilt. Das teilt das NRW-Gesundheitsministerium auf Nachfrage dieser Redaktion mit. "Für Personen, die Tiere zur Behandlung zum Tierarzt bringen, besteht keine Testpflicht", bestätigt eine Sprecherin. Somit müssen Herrchen und Frauchen in Nordrhein-Westfalen weder geimpft, noch genesen oder negativ getestet sein, um eine Tierklinik zu betreten.

Bei einem Tierarztbesuch gilt in NRW weiterhin die Maskenpflicht. Das wurde durch die Coronaschutzverordnung festgelegt und gilt somit in jeder nordrhein-westfälischen Tierarztpraxis.

Tierarztbesuch in NRW: Neben Hunden zählen auch Katzen zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland.
Tierarztbesuch in NRW: Neben Hunden zählen auch Katzen zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland. © Stefan Arend / FUNKE Foto Services | Unbekannt

Tierarztbesuch in NRW: Das müssen Tierbesitzer beachten

Die Maskenpflicht ist die einzige verpflichtende Vorgabe, welche die Landesregierung den Tierärzten in NRW vorschreibt. "Die Regeln sind relativ lasch verglichen zu anderen Arztpraxen", ordnet Oliver Bergers von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe die neue Verordnung ein.

Demnach könnten die Praxen in vielen Bereichen selbst bestimmen, welche Corona-Maßnahmen bei ihnen gelten. Tierbesitzer sollten sich aus diesem Grund vor dem Tierarztbesuch genau informieren welche freiwilligen Regeln es bei dem jeweiligen Arzt oder der jeweiligen Ärztin gibt.

Tierärztekammer: Diese freiwilligen Corona-Regeln gelten in manchen NRW-Praxen

  • Nicht überall dürfen Herrchen und Frauchen mit ins Behandlungszimmer.
  • Einige Tierärzte in NRW bieten nur noch Terminsprechstunden an.
  • Für leerere Wartezimmer empfiehlt die Tierärztekammer, vor der Tür oder im Auto zu warten.

Auch wenn eine 3G-Regel in NRW-Tierkliniken nicht verpflichtend festgelegt ist, können Ärztinnen und Ärzte diese Maßnahme auch über ihr Hausrecht anordnen. Daher rät Bergers dringend dazu, sich im Vorfeld zu informieren – telefonisch oder im Internet.

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Auch die Frage, wie viele Begleitpersonen mit in die Behandlungszimmer dürfen, liegt in der Hand der NRW-Tierarztpraxen. Die Empfehlung der Bundestierärztekammer lautet, "grundsätzlich pro Tier nur eine klinisch gesunde Tierbegleitperson" hereinzulassen. Das sollten im Idealfall keine Kinder oder Risikopersonen sein. In einigen Kliniken könne es auch vorkommen, dass gar kein Herrchen oder Frauchen den tierischen Patienten begleiten darf. Das richte sich nach den individuellen Räumlichkeiten.

Tierarztbesuch in NRW: Wenn Tiere krank sind, müssen sie auch in Corona-Zeiten behandelt werden. Dafür gibt es einige Regeln.
Tierarztbesuch in NRW: Wenn Tiere krank sind, müssen sie auch in Corona-Zeiten behandelt werden. Dafür gibt es einige Regeln. © Sven Hoppe / dpa | Unbekannt

Tierarztbesuch in NRW: Besuche wegen Corona zum Teil eingeschränkt

Manche Tiere müssen für längere Zeit zur stationären Behandlung in der Tierklinik bleiben. In dem Fall stellt sich für Besitzerinnen und Besitzer die Frage, ob sie ihre tierischen Familienmitglieder besuchen dürfen. Auch da gibt es von Seiten der Landesregierung keine klare Vorgabe. Die Tierarztpraxen in NRW können also eigenständig entscheiden, ob sie Besuche in Zeiten der Corona-Pandemie erlauben möchten.

Außerdem sollten Tiereltern beachten, dass einige Praxen Sprechstunden nur noch mit Termin durchführen. Ausnahme ist der nächtliche Notdienst. Doch auch da sei es ratsam, sich vorher anzukündigen, wie die Tierärztekammer empfiehlt: "So können eventuelle Vorbereitungen im Notfall sofort getroffen werden. Und es reduziert das Risiko, vor einer verschlossenen Praxis zu stehen."

Corona in NRW: Das sind die aktuellen Regeln