Berlin. Die SPD befürchtet, dass die Regierung mit dem Termin für die Bundestagswahl 2013 taktiert. Die SPD legt Protest gegen einen Termin in den Ferien ein. Die Regierung verteidigt sich: Entschieden sei noch nichts. Der Urnengang muss zwischen dem 28. August 2013 und dem 27. Oktober 2013 erfolgen. Das letzte Wort hat Bundespräsident Joachim Gauck.
Zwischen der Bundesregierung und der Opposition ist ein Streit über den Termin der Bundestagswahl 2013 entbrannt.
Vor allem die CSU wünscht sich, dass zwischen der bayerischen Landtagswahl und der Abstimmung im Bund zwei Wochen liegen, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Die Bundestagswahl 2013 müsste dann am 29. September 2013 stattfinden. Dagegen habe die SPD jetzt Protest eingelegt.
Bundestagswahl 2013Parteichef Sigmar Gabriel sagte der "Süddeutschen Zeitung", offensichtlich sei in der Regierung nach der Nominierung von Peer Steinbrück zum Kanzlerkandidaten "die reine Panik ausgebrochen".
Termin für Bundestagswahl 2013 zur Ferienzeit?
Anders sei "nicht zu erklären, dass Union und FDP ernsthaft erwägen, den Termin für die Bundestagswahl in die Ferienzeit von drei SPD-regierten Bundesländern zu legen". In Hamburg, Berlin und Brandenburg beginnen am 28. September die Herbstferien.
Die Bundesregierung hat die Kritik zurückgewiesen. Es sei "weder verfassungsrechtlich noch gesetzlich zwingend", dass der Wahltermin außerhalb der Ferienzeit liege, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin.
Er verwies darauf, dass die Bundestagswahl 1994 an einem Wochenende stattgefunden habe, an dem in sechs Bundesländern die Schulferien begonnen hätten. Allerdings verfolge das Ministerium das Ziel, "einen Termin zu finden, der möglichst außerhalb der Ferienzeit liegt", sagte der Sprecher.
Sieben Monate vor Bundestagswahl 2013 gibt es eine Terminempfehlung
Der Sprecher des Innenministeriums wies darauf hin, dass es noch keine Terminfestlegung gebe. Das Kabinett werde wie bislang üblich etwa sieben Monate vor der Wahl eine Terminempfehlung an den Bundespräsidenten beschließen. An der Terminsuche würden auch die Bundesländer beteiligt. Dieses Verfahren entspreche der "Staatspraxis".
Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Bundestag "frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode" neu gewählt werden muss.
Falls das Parlament nicht vorzeitig aufgelöst wird, muss der Urnengang also zwischen dem 28. August und dem 27. Oktober 2013 erfolgen. Bestimmt wird der Wahltag, der an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattfinden muss, vom Bundespräsidenten Joachim Gauck. (dapd/afp)