Witten. . Dirk Z. aus Witten will nach 21 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden. Sein Anwalt hat einen dementsprechenden Antrag gestellt. Der damals 25 Jahre alte Wittener wurde in den Neunzigern verurteilt, weil er im Haus seiner Eltern zwei Mädchen und einen Jungen ermordet hatte.

Kommt der Wittener Kindermörder Dirk Z. nach 21 Jahren Haft frei? Wie unsere Zeitung erfuhr, hat sein Anwalt einen Antrag auf Entlassung gestellt. Derzeit werde ein Gutachten erstellt, heißt es aus Justizkreisen. Auf dessen Grundlage entscheidet die Strafvollstreckungskammer Arnsberg, ob Z. freikommt . Er soll in der JVA Werl sitzen.

Z. ist seit 1993 in Haft. Der damals 25-jährige Feuerwehrmann hatte am 25. Juli vor 21 Jahren im Haus seiner Eltern an der Dortmunder Straße zwei Mädchen und einen Jungen (12 bis 14 Jahre) ermordet. Er würgte sie, stach 113-mal auf sie ein. Die Leichen versenkte er in einem See. Über seine Tat hatte er einen Freund informiert, der die Polizei alarmierte. Es wurde immer vermutet, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei und Z. Angst hatte, dass die Kinder dies verraten würden.

Das Gericht verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Es erkannte eine besondere Schwere der Schuld, weshalb eine Entlassung frühestens nach 20 Jahren möglich war.

Versuch im Jahr 2013 war gescheitert

Ein voriger Versuch des Kindermörders war Ende 2013 gescheitert. Damals war ein Gutachten zwar positiv für ihn ausgefallen und Arnsberg hatte sich für eine Entlassung entschieden. Die Bochumer Staatsanwaltschaft legte aber Einspruch ein. Das Oberlandesgericht Hamm nahm daraufhin die Entscheidung zurück.

Wenn Entlassung, dann auf Bewährung

Falls Z. freikäme, würde ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt. Falls nicht, kann er in zwei Jahren einen neuen Antrag stellen.

Die Staatsanwaltschaft war 2013 unsicher, „ob er keine Straftaten mehr begeht“. Z. habe die Taten nicht genug aufgearbeitet.

Nun also ein neuer Anlauf. Wenn das Gutachten vorliegt, muss die Staatsanwaltschaft wieder Stellung nehmen, dann kommt es zu einer erneuten Entscheidung. Diese, so heißt es, könnte noch in diesem Jahr fallen. Ob die Staatsanwaltschaft noch immer Bedenken habe, so kurz nach ihrem letzten „Nein“? Kein Kommentar, heißt es. Es handele sich um ein laufendes Verfahren. Außerdem wolle man das Gutachten abwarten. Am Ende müsse man eine abgewogene Entscheidung treffen, die das Sicherheitsinteresse der Öffentlichkeit, aber auch das Freiheitsinteresse von Z. berücksichtige.