Witten..

Im Sommer 1993 ermordete Dirk Z. drei Kinder. Der damals 25-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun hat der dreifache Mörder Entlassung auf Bewährung beantragt.

Der dreifache Mörder Dirk Z., der im Sommer 1993 drei Kinder getötet hatte, will ab 2013 seine restliche Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt bekommen. Ein entsprechender Antrag seiner Anwältin liegt der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg vor.

„Über den Antrag, die Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung auszusetzen, ist vom Landgericht Arnsberg noch nicht entschieden worden“, so die Arnsberger Richterin Julia Lange. Der damals 25-jährige gelernte Schreiner und Feuerwehrmann war nach seinem Geständnis zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Eine erste Überprüfung, ob eine Bewährung möglich wäre, war nach 15-jähriger Inhaftierung negativ verlaufen. „Die Kammer hat gesagt, 20 Jahre müssen es mindestens sein“, so der Bochumer Oberstaatsanwalt Jochen Kodal, der 1993 als Staatsanwalt selbst die Ermittlungen leitete.

Denn es war schrecklich, was die Untersuchungen zu Tage brachten. Drei Kinder, Simone (14), Nicole (12) und Stefan (13) nahm Dirk Z. am 25. Juli 1993 nachmittags in seinem Kleinbus mit; möglicherweise wollten sie von der Innenstadt nach Annen trampen und hatten ihn angesprochen. Doch die Fahrt an jenem Sonntag endete im Elternhaus des Rettungswagenfahrers, der zu Hause „sturmfreie Bude“ hatte - seine Eltern machten gerade Urlaub in Holland.

Mörder schweigt über Tathergang

Über den Tathergang schweigt Z. bis heute, sagt, er habe einen Blackout gehabt und könne sich an nichts erinnern. Die Ermittlungen ergaben, dass sich im Haus alle entkleidet hatten. Im Bad würgte der Täter Nicole, dann stach er 69 Mal mit einem Butterfly-Messer zu. Im Schlafzimmer schlug er Simone nieder und fing Stefan ein, der zu fliehen versuchte. Beide tötete er mit insgesamt 44 Stichen. Die Leichen versenkte er abends in einem Baggersee bei Kamp-Lintfort.

Über sein Motiv schweigt sich Z. bis heute aus. Möglicherweise gab es einen sexuellen Hintergrund; Gutachter schlossen damals nicht aus, dass er die Trennung von seiner Freundin kurz zuvor nicht verkraftet habe und die Kinder als eine Art „Ersatz“ angesehen haben könnte. Vielleicht fürchtete er auch, die Kindern würden ihn anzeigen.

„Ich hab’ Mist gemacht. Ich habe drei Kinder umgebracht“, gestand Dirk Z. am selben Abend einem Freund. Der ging zur Polizei - und traf dort auf die Eltern der drei Kinder, die gerade Vermisstenanzeigen aufgaben. Beim Mordprozess im Sommer 1994 erkannte das Schwurgericht auf heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen, für die Tat „mit absolutem Vernichtungswillen“ sei Z. voll verantwortlich gewesen. Er habe besonders schwere Schuld auf sich geladen.

„Die bedingte Entlassung wird von der Staatsanwaltschaft nicht befürwortet“

Nach verbüßter Haft von 20 Jahren kann nun erneut eine Bewährung geprüft werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Festnahme - das war Ende Juli 1993. Würde das Gericht dem Antrag seiner Rechtsanwältin Susanne Renner aus der Bielefelder Kanzlei Dr. Binder & Partner folgen, so könnte Z. ab August 2013 wieder auf freiem Fuß sein.

Ein so frühzeitiger Antrag auf bedingte Entlassung zwei Jahre vorab macht Sinn, weil es noch Gutachten und Stellungnahmen vor einer denkbaren Bewährung geben wird. Die Zeichen dafür allerdings stehen derzeit ungünstig. Die von der Kammer angeforderte Stellungnahme der Bochumer Staatsanwaltschaft fiel negativ aus. „Die bedingte Entlassung wird von der Staatsanwaltschaft nicht befürwortet“, so Oberstaatsanwalt Jochen Kodal. „Ich gebe dem Antrag keine Chance.“

Überrascht war Richterin Julia Lange über den Schriftsatz, der von der neuen Anwältin des früheren Brandmeisters einging: „Er enthält keine Begründung.“ Renner: „Das Mandat ist ganz frisch. Ich werde meinen Mandanten aber noch in dieser Woche besuchen.“