Witten. Das Urteil lautete lebenslänglich, doch nun will er raus aus der Haft: Der dreifache Kindermörder Dirk Z. beantragt nach 20 Jahren Entlassung auf Bewährung. Der Staatsanwaltschaft Bochum ist das Risiko zu groß. Vor der Entscheidung lässt das Gericht deshalb ein medizinisches Gutachten erstellen.

Der wegen Mordes an drei Wittener Kindern zu lebenslanger Haft verurteilte Dirk Z. wird in diesem Sommer 20 Jahre seiner Strafe verbüßt haben. Er hat beantragt, den Rest der Strafe dann zur Bewährung auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft Bochum spricht sich dagegen aus. Das zuständige Landgericht in Arnsberg – Z. sitzt in dessen Bezirk in Haft – lässt jetzt zunächst ein psychiatrisches Gutachten anfertigen.

Der damals 25-jährige Feuerwehrmann hatte drei Kinder - Simone (14), Nicole (12) und Stefan (13) - am 25. Juli im Haus seiner Eltern an der Dortmunder Straße getötet. Er würgte sie, stach insgesamt 113-mal mit einem Messer zu. Die Leichen versenkte er in einem Baggersee bei Kamp-Lintfort. Z. gestand die Tat noch am selben Tag einem Freund, der die Polizei informierte. Beim Prozess schwieg er sich zum genauen Tathergang wie auch zum Motiv aus. Das Schwurgericht erkannte auf heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen. Für die „mit absolutem Vernichtungswillen“ ausgeführte Tat sei Z. voll verantwortlich gewesen. Das Gericht sah auch die „besondere Schwere der Schuld“ gegeben.

Antrag hat "keine Chance"

Im August 2011 berichteten wir bereits über einen Antrag einer Bielefelder Kanzlei, Dirk. Z. nach 20 Jahren (gerechnet ab dem Tag seiner Festnahme) auf freien Fuß zu setzen, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft Bochum gab dem Antrag damals „keine Chance“. Die Bielefelder Kanzlei war am Montag zu keinerlei Stellungnahme bereit.

Jedenfalls liegt jetzt der zuständigen Haftvollstreckungskammer beim Landgericht Arnsberg erneut ein Antrag auf vorzeitige Entlassung vor. Die Kammer hat dazu wieder die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft eingeholt. Der Bochumer Oberstaatsanwalt Jochen Kodal, vor 20 Jahren selbst Ermittler bei dem Wittener Dreifachmord, lehnt die vorzeitige Freilassung auch jetzt klipp und klar ab.

Tat nicht richtig aufgearbeitet

Kodal begründet das mit dem Verhalten des Verurteilten in den letzten Monaten. Es zeige, dass Z. die Tat noch nicht ausreichend aufgearbeitet habe. „Der Verurteilte kann oder will bis heute nicht offen über die Tat sprechen und lehnt diesbezüglich jede Hilfe ab.“ Das Entlassungsrisiko sei der Bochumer Staatsanwaltschaft deshalb zu hoch. Sie sehe weiterhin ein „Gewaltpotenzial“ gegeben.

Der Strafvollstreckungskammer in Arnsberg. liegen inzwischen sowohl der Antrag von Dirk Z. als auch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vor. Um in der Sache besser entscheiden zu können, so Gerichtssprecherin Dorina Henke, habe die Kammer ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Untersucht wird vor allem, wie gefährlich der Verurteilte heute noch ist. Henke: „Eine vorzeitige Entlassung kommt nur in Betracht, wenn durch den Verurteilten keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.“