Witten. . Sieben Monate nach dem Brand in der Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses in Witten ist ein 31-jähriger Mieter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann behauptete, eine Kerze habe das Feuer ausgelöst. Das Gericht entschied auf Fahrlässigkeit – obwohl vieles auf Vorsatz hindeutet.
Erst brannte das Schlafzimmer, dann der Wohnbereich, am Ende war nichts von den eigenen vier Wänden übrig: Das Wittener Amtsgericht verurteilte einen 31-Jährigen zu einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Brandstiftung. Ein Vorsatz sei nicht sicher zu beweisen – dabei deutet einiges auf Absicht hin.
Die Flammen schlagen hoch am 11. Juli in der Boltestraße. In den frühen Morgenstunden brennt eine Wohnung völlig aus. Ein Mann läuft in Unterhose durchs Haus, warnt die Nachbarn – scheinbar überrascht vom Brand. Es ist der 31-jährige Angeklagte. Doch zufällig fing seine Wohnung nicht Feuer, ein technischer Defekt kam nie infrage: Einen Tag vor dem Ereignis hatten ihm die Stadtwerke den Strom abgestellt.
Angeklagter ruderte zurück
„Damit ich lesen konnte machte ich im Bett eine Kerze an“, erklärte der Kälteanlagenbauer vor Gericht. Bei der Polizei hatte er behauptet, diese auf einem Nachttisch abgestellt zu haben. Als das ein Sachverständiger ausschloss, ruderte er zurück. Angeblich habe er diese auf die Matratze gestellt und sei eingeschlafen. Das wiederholte erst gestern vor Gericht. Vom Feuer sei er aufgewacht, mit seinem Kissen habe er es gelöscht. Das hält auch ein Gutachter für möglich. Der Haken: Es gab eine zweite Brandstelle an einem Schreibtisch im Wohnzimmer.
Auslöser soll diesmal ein noch kokelndes Kissen gewesen sein, mit dem er den ersten Brand stilllegte, so der 31-Jährige. Mit diesem sei er zum Schlafen ins Wohnzimmer gegangen. Dabei sei wohl der Brand am Schreibtisch entstanden, den Sachverständige feststellten. Dass sein Kissen noch halb am brennen war, habe er nicht bemerkt.
Depressionen als möglicher Grund
„Es ist nicht erklärbar, wie ein abgesenktes Kissen den Brand im Wohnzimmer verursacht haben könnte“, so die Staatsanwältin. Sie ging von vorsätzlicher Brandstiftung aufgrund von Depressionen aus, gegen die der Wittener schon einmal behandelt worden war.
Auch der Gutachter hält einen Zufall für unwahrscheinlich, eine Übertragung von Kissen auf Tisch sei aber „nicht auszuschließen“. Mit Bauchschmerzen entschied das Gericht deshalb im Zweifel für den Wittener, der auf eine Privatinsolvenz hofft, um den entstandenen Schaden zu stemmen. Er ist nach eigenen Angaben nicht versichert. Mittlerweile lebt er wieder bei seiner Mutter.