Witten/Bochum. Eine kleine SMS, ein großer Knatsch: Weil sie ihre Kündigung angeblich nur als Kurznachricht aufs Handy bekam, zog eine 51-jährige Fleischerei-Angestellte gegen eine Wittener Metzgerei vor Gericht. Das stimmt der Klage grundsätzlich zu: Eine SMS sei keine richtige Kündigung. Aber es gibt einen Haken.

Es ist ein erbitterter Streit um 3500 Euro, eine SMS und eine Fleischerschürze: Eine 51-Jährige aus Altena arbeitete zwischenzeitlich an der Theke eines Wittener Metzgers, nun klagt sie um ein Dreimonatsgehalt.

Sie sei angeblich nicht richtig gekündigt worden – per Kurznachricht aufs Handy. Am Mittwoch trafen sich beide Seiten vor dem Bochumer Arbeitsgericht wieder.

Gau kam nach zwei Wochen

Von Juni bis September 2012 sollte die 51-Jährige befristet eigentlich Schnitzel schneiden und Würstchen wiegen, doch nach nur zwei Wochen der Gau: Angeblich, so sagt die Verkäuferin, sei ihr auf dem Weg zur Arbeit das Auto liegen geblieben. „Ich habe sofort im Geschäft angerufen und gesagt, dass ich nicht kommen kann.“ Ihre Ex-Chefin widerspricht vehement: Erst um 14 Uhr sei es zu einem Anruf gekommen. Da sei sie noch davon ausgegangen, dass ihre Mitarbeiterin am nächsten Tag kommen könnte. Dann wäre es wohl nie zum Prozess gekommen. Doch dann kam die erste SMS.

Darin teilte die 51-Jährige mit, sie könne „vorläufig nicht mit dem Auto fahren“ – ein Arbeitsantritt aus dem 50 Kilometer entfernten Altena sei ohne Pkw nicht drin. Die Geschäftsführerin der Fleischerei reagierte ebenfalls per Handy: „Schicken Sie mir die Arbeitskleidung, ich schicke Ihnen eine schriftliche Kündigung.“ Seitdem herrschte Funkstille. Eine Kündigung habe ein Azubi rausgeschickt, beteuert die Metzgermeisterin, sie habe nie eine erhalten, sagt ihre ehemalige Mitarbeiterin.

Kopfschütteln beim Arbeitsamt

Fest steht: Die Frau aus Altena kam nicht mehr zur Arbeit. Sie sei zunächst davon ausgegangen, dass die SMS ihre Kündigung bedeutete, sagt sie. Beim Arbeitsamt schüttelte man den Kopf, es müsse eine schriftliche her. Danach reichte die Verkäuferin Klage ein, fordert rund 3500 Euro für die Zeit, die sie nie am Metzgertresen stand. Ihre Kündigung sei ja gar keine gewesen.

Das Arbeitsgericht stimmte grundsätzlich zu: Eine SMS ist keine richtige Kündigung. Der Haken: „Man muss leistungswillig sein, sonst ist es fraglich, ob jemandem das Geld zusteht“, sagte Richter Dr. Sascha Dewender. Man könne ja auch mit dem Zug anreisen. Einen Vergleich, nach dem die Fleischerei-Inhaberin 500 Euro gezahlt hätte, schlug ihre Ex-Mitarbeiterin aus. Der Kampf um die 3500 Euro geht in die nächste Runde.