Witten. .

Im Fall des fünfjährigen Jungen, der an den Folgen des Badeunfalls im Freizeitbad Heveney gestorben ist, gibt es laut Polizei keinen Hinweis auf Fremdverschulden. Der Junge konnte wohl weder schwimmen, noch trug er Schwimmflügel.

Die Obduktion hat laut Polizei bestätigt, dass der Junge im Freizeitbad Heveney ertrunken ist. Außerdem habe die Untersuchung ergeben, dass der Fünfjährige keine Vorerkrankungen hatte. Laut Polizei konnte das Kind nicht schwimmen und trug im Bad auch keine Schwimmflügel. Es hätten sich in der Zwischenzeit auch weitere Unfallzeugen gemeldet, so der ermittelnde Kriminalbeamte Georg Stenzel.

„Nach unseren jetzigen Erkenntnissen ist das Kind vom Nichtschwimmerbereich in den Schwimmerbereich gelangt, der durch eine Absperrleine gekennzeichnet ist“, so Stenzel. Wie berichtet, hatten die Eltern mit ihren beiden anderen Kindern im Badbereich noch nach einer freien Liege gesucht, während sich der Fünfjährige schon auf den Weg ins Wasser begeben hatte.

Zwei Bademeister waren während des Unfalls im Badbereich anwesend. „Konkrete Hinweise auf Vernachlässigung der Aufsichtspflicht gibt es bislang nicht“, so Stenzel. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern noch an.