Bochum/Witten. .
Weiberfastnacht 2010 endete für einen Wittener nach einem Faustschlag und dem anschließenden Sturz tödlich. Seit gestern steht ein 21-Jähriger vor dem Bochumer Landgericht.
Eigentlich habe der Abend des 11. Februar im Ratskeller gegen 23 Uhr ganz normal angefangen, mit ein paar Bierchen und guter Musik, erklärte der 21-Jährige. Etwa um drei Uhr morgens beschlossen er und seine Freundin, zu gehen. In einem Saal der Gaststätte, der als Umkleide diente, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten, seiner Freundin, dem späteren Opfer und dessen Onkel.
„Ich wurde von hinten geschubst“, so der damals angetrunkene 21-Jährige. Daraufhin habe er sich umgedreht. Es wurden Kraftausdrücke ausgetauscht. Schließlich ging die Freundin des Angeklagten dazwischen. Der Schlag, den der mittlerweile verstorbene Mann der jungen Frau verpasste, ließ die Situation eskalieren. „Ich wollte auf ihn losgehen“, sagte der junge Azubi vor Gericht. Nach einem ersten Schlag gegen den 41-Jährigen sei er diesem nach draußen gefolgt. „Ich wollte ihn zur Rede stellen.“
Nachdem der Ältere, von Beruf Dreher, den jungen Mann bei der Auseinandersetzung vor dem Ratskeller mit der Hand im Gesicht traf, holte dieser zum Faustschlag aus. „Er fiel hin wie ein Baum“, so der Angeklagte bei einer polizeilichen Vernehmung. Mit dem Hinterkopf prallte das alkoholisierte Opfer auf den Boden und blieb regungslos liegen. Der Mann erlitt eine Schädel-Hirn-Verletzung.
Doch statt zu helfen, ging der 21-Jährige mit seiner Freundin heim. Während er im Bett lag, kämpften die Ärzte im Knappschaftskrankenhaus um das Leben des Opfers – vergeblich. „Das Ausmaß konnte ich nicht ahnen“, erklärte der Angeklagte gestern vor dem Landgericht in Bochum. Am Sonntag nach der Tat stellte sich der junge Mann der Polizei, als er von den Folgen der Schlägerei gelesen hatte.
Die drei Kinder der hinterbliebenen Ehefrau sind seit dem Tod des 41-Jährigen in psychologischer Betreuung. „Sie haben Angst, dass ihnen die Mutter auch noch genommen wird“, so die Witwe gestern. „Mein Leben ist kaputt.“
Nun sind Gutachter am Zug. Sie müssen klären, ob der Angeklagte bei seinem Schlag wissen konnte, dass sein Opfer stürzt und dabei sterben kann. Wenn ja, drohen ihm wegen Körperverletzung mit Todesfolge mehrere Jahre Haft.