Witten. Der 41-jährige Wittener, der in der Weiberfastnacht vor dem Ratskeller nach einer Schlägerei mit dem Hinterkopf auf den Boden prallte, ist an einem Schädelbruch gestorben. Das ergab die Obduktion am Mittwochabend. Auslöser des fatalen Streits war offenbar eine Rangelei in der Garderobe.
Ein angetrunkener Mann habe gegen 2 Uhr nachts seine Jacke in dem großen Kleidungsstapel gesucht und dabei andere Jacken herumgeworfen. Auch Flaschen seien dabei zu Bruch gegangen. Der 41-jährige Wittener habe den Mann daraufhin zur Ordnung rufen wollen, so die Polizei. Dann sei es zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf der 41-Jährige eine 20-Jährige geschlagen haben soll.
Um den Streit zu schlichten, hätten die Sicherheitskräfte den Mann in der Garderobe festgehalten, den sie offenbar für den Angreifer hielten, so die Polizei. So aber seien dann draußen der 21-jährige Freund der 20-Jährigen und der 41-Jährige aufeinander getroffen. Der Streit sei direkt weiter gegegangen, der 41-Jährige habe den 21-Jährigen geschlagen, der habe zurückgeschlagen und der Wittener sei auf den Boden gestürzt, sagten Zeugen aus.
21-Jähriger meldete sich Sonntag bei der Polizei
Dieser Faustschlag habe eine Prellung und einen Bluterguss im Wangenbereich verursacht, ergab die Obduktion. Zum Tode führten am Dienstagmorgen schließlich die massiven Kopfverletzungen nach dem Sturz. Der 41-Jährige sei ungebremst gefallen, habe sich nicht abgestützt, wie man es sonst bei Stürzen reflexartig tue, so Polizeisprecher Volker Schütte. Ein Grund dafür könnte der Alkoholkonsum gewesen sein, oder der 41-Jährige sei durch den Faustschlag bewusstlos geworden. Er selbst war seit dem Vorfall in der Nacht zum Freitag nicht mehr ansprechbar.
Der 21-jährige Wittener war mit seiner Freundin nach der Schlägerei zuerst weggegangen, meldete sich aber am Sonntag mit seiner Rechtsanwältin bei der Polizei. Er habe die Auswirkungen seines Schlages nicht bemerkt, sagte er aus. „Er ist nach der Berichterstattung angesprochen worden und hat sich gestellt”, sagt Polizeisprecher Schütte.
Weil er nicht vorbestraft sei und keine Fluchtgefahr bestehe, sei der 21-Jährige nicht festgenommen worden, so Schütte weiter. Sollte er wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt werden, drohe ihm aber eine Haftstrafe zwischen drei und 15 Jahren, so die Staatsanwaltschaft. Bei einem minderschweren Fall wären es ein bis zehn Jahre.