Witten. .

Ende Januar soll ein 51-Jähriger ein damals elfjähriges Mädchen auf der Toilette eines Schulschwimmbads sexuell missbraucht haben. Der Angeklagte wies vor dem Landgericht alle Vorwürfe zurück.

Das Landgericht Bochum hatte eine harte Nuss zu knacken. Der Angeklagte wies alle Vorwürfe zurück – und die Aussagen des Kindes stellten sich plötzlich anders dar. Eigentlich war am 28. Januar alles wie sonst auch: Der Schwimmlehrer kam gerade von seinem Dienst als Gas- und Wasserinstallateur zu seinem Zweit-Job in die Schwimmhalle. Jeden Donnerstag leitete er dort einen Anfängerkurs der DLRG. Doch eines war anders: Der Wittener war diesmal allein mit der elfjährigen Schülerin, die er bereits seit sechs Jahren beim Schwimmen betreute. „Ja, es gab eine Zuneigung von mir“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Doch ging diese Zuneigung zu weit?

Die heute Zwölfjährige hatte bei einer polizeilichen Aussage behauptet, ihr Schwimmlehrer sei ihr auf die Mädchentoilette gefolgt. Dort habe er ihr an die Brust und in den Vaginabereich gefasst. Wie es weiter gegangen sein soll, blieb gestern unklar. Eine Reinigungskraft, die in dem Schwimmbad arbeitet, sagte vor Gericht, sie habe Schreie des Mädchens gehört: „Lass mich los, pack mich nicht an!“

1200 Euro Geldstrafe

Daraufhin sei sie in die Toilette gegangen und habe den Schwimmlehrer mit der Schülerin gesehen. Später habe ihr das Mädchen geschildert, was passiert sein soll. Jetzt sagte die Förderschülerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, sie habe nicht geschrien. Sie relativierte ihre Anschuldigungen, nahm sie zum Teil zurück.

Der Angeklagte stellte den Ablauf völlig anders dar. Das Mädchen sei mit Tauchringen auf die Toilette gelaufen. „Als sie nicht zurückkam, wollte ich nachsehen, ob etwas passiert war.“ Warum er ihr aber auf die Mädchentoilette folgte und sie nicht einfach rief, konnte der Mann nicht beantworten. Im Mädchenbereich habe er sich auf die Toilette gesetzt und die Schülerin lediglich an der Hand gehalten, um sie zu ermahnen. „Mehr war nicht vorgefallen.“

Das Gericht sah den Vorfall auf der Toilette trotz Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Angeklagten letztlich nicht als bewiesen an und stellte das Verfahren ein. Bestätigt sah es aber den Vorwurf, er habe das Mädchen früher schon einmal am Beckenrand unsittlich berührt. Es verhängte eine Geldstrafe von 1200 Euro.

Das Kind habe nur Aufmerksamkeit erregen wollen, sagte der 51-Jährige zu den Anschuldigungen. „Sie war total auf mich fixiert.“