Köln. .

Wegen des Missbrauchs seiner Stieftochter ist am Freitag ein Rentner in Köln zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der 70-jährige habe das neunjährige Mädchen jahrelang unter Druck gesetzt und „wie eine Sklavin gehalten“.

Vor dem Kölner Landgericht ist ein 70-jähriger Rentner wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Stieftochter zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann habe das Mädchen „wie eine Sklavin gehalten“, hieß es am Freitag im Urteil.

Der Angeklagte hatte seine Stieftochter das erste Mal vergewaltigt, als sie neun Jahre alt war. Das Kind hatte den jahrelangen Missbrauch ausgehalten aus Angst, der Rentner werde seine Drohung wahr machen und die Familie umbringen. In der Schule hatten Lehrer nicht gemerkt, wie schlimm es um die Schülerin stand, obwohl sie immer wieder über Ohnmachtsanfälle, Schwindel, Übelkeit und Bauchschmerzen geklagt hatte und regelmäßig im Sanitätsraum behandelt worden war.

Opfer hatte Missbrauch heimlich gefilmt

In ihrer Verzweiflung hatte die Schülerin ihr Martyrium schließlich mit einer Videokamera heimlich gefilmt und die Bilder der Vertrauenslehrerin gezeigt. Erst dann hatte die Schule die Polizei eingeschaltet.Im Mai war der Rentner verhaftet worden. Seine Frau, die Mutter des Opfers, hatte sich mit den drei gemeinsamen kleineren Kindern nach Griechenland abgesetzt, ohne sich weiter um die Tochter zu kümmern.

Der Angeklagte hatte im Prozess bis zuletzt die Vorwürfe zurückgewiesen und sich im Fall des belastenden Videos selbst als Opfer dargestellt. Die Stieftochter habe ihm Drogen in einem Getränk verabreicht und ihn damit willenlos gemacht. „Das steht gegen jede Logik, Verstand und Gefühl“, sagte der Vorsitzende Richter dazu.

Allerdings blieb die Kammer deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft von zwölf Jahren. Der Angeklagte sei als Erst-Täter „besonders haftempfindlich“ hieß es zur Begründung. Auch der Umstand, dass der Analphabet - obwohl er seit vierzig Jahren in Deutschland lebt - kein Wort deutsch spricht, sei eine weitere Erschwernis. (dapd)