Witten. Zwei Jugendliche, einer von ihnen aus Witten, sollen versucht haben, einen 14-Jährigen auszurauben. Bei dem Wittener wurde auch Kokain gefunden.
Ein Wittener (15) soll zusammen mit einem anderen Jugendlichen einen 14-Jährigen im Zug nach Essen bedroht und erpresst haben. Auch ein weiterer Raub soll auf sein Konto gehen. Außerdem hatte er Drogen in der Tasche.
Der 14-Jährige, also das Opfer, erschien nachmittags mit Rötungen im Gesicht mit einem Zeugen auf der Wache der Bundespolizei im Essener Hauptbahnhof. Der Junge erzählte, dass er während der Fahrt mit der S6 bespuckt und geschlagen worden sei. Zuvor hätten ihn die zwei unbekannten Täter unter Gewaltanwendung bedroht und zwingen wollen, ihnen sein Bargeld und sein Smartphone auszuhändigen.
Wittener und sein Freund stiegen rasch in andere S-Bahn
Der Jüngere von beiden habe ihm eine Ohrfeige verpasst, der andere habe ihn angespuckt, weil er der Aufforderung nicht nachkommen wollte. Schließlich sei ein Fahrgast (36) dazwischengegangen - der Zeuge, der ihn dann auch zur Wache begleitet hat. Deshalb hätten die beiden Jugendlichen den Zug verlassen und seien in die gegenüber bereitstehende S9 eingestiegen.
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Die Einsatzkräfte veranlassten sofort, dass die S-Bahn im Bahnhof Essen-Steele angehalten wurde. Dort konnten die Beamten die beiden Tatverdächtigen stellen, der Geschädigte und sein Zeuge identifizierten die beiden Täter. Bei ihnen handelt es sich um den 15-Jährigen aus Witten und einen 13-Jährigen aus Gelsenkirchen. Bei dem Wittener stellten die Polizisten ein zugriffsbereites Einhandmesser, sowie ein Tütchen Kokain in seiner Geldbörse sicher.
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Bei Rücksprache mit der Polizei Essen stellte sich heraus, dass die beiden Minderjährigen die paar Minuten in der S9 genutzt hatten, um einen weiteren Raub zu begehen. Die Beamten sicherten die Videoaufnahmen aus den Zügen der S6 und der S9 und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter räuberischer Erpressung ein - es ist nicht das erste für den beiden polizeibekannten Jugendlichen. Der Wittener muss sich zudem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel verantworten.