Witten. Eine Brandstifterin aus Witten-Herbede muss auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Die Richter stuften die 21-Jährige als hochgefährlich ein.

Eine Brandstifterin aus Witten muss auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Die Richter stuften die 21-Jährige als hochgefährlich ein.

Nach einer Serie von Brandlegungen in Vormholz hat das Bochumer Landgericht eine seit vielen Jahren psychisch kranke Frau (21) aus Witten auf unbestimmte Zeit in ein forensisch-psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Die Anordnung der Sicherungsmaßregel erfolgte in Abwesenheit der Beschuldigten. Die Herbederin sei unberechenbar und für die Allgemeinheit eine Gefahr, urteilte die 12. Strafkammer.

Mit der Einweisung der 21-Jährigen folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwältin Svenja Große-Kreul. „Wenn wir die Frau heute entlassen würden, würde sie sofort wieder in ihr altes Schema verfallen: Schnell würde es wieder zu Bränden kommen“, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer prognostiziert. Nahezu wöchentlich habe es an der Wohnanschrift der jungen Beschuldigten im Vormholz Rettungseinsätze nach gefährlichen Zündeleien gegeben. Immer wieder seien Einsatzkräfte in Gefahr geraten. „Jeder Polizist in Witten kannte den Namen der Beschuldigten“, so die Staatsanwältin.

Versteckte „Schreie nach Hilfe“

Auch der Verteidiger der krankheitsbedingt nicht als verhandlungsfähig geltenden Wittenerin hatte darauf verwiesen, dass es primär darum gehen müsse, dass die seit dem 14. Lebensjahr schizophren erkrankte 21-Jährige professionelle Hilfe bekomme. Die Betreuung der 21-Jährigen sei an ihre Grenzen gestoßen, es habe zeitweise Phasen von „24/7“ Fixierungen gegeben. „Wenn sie in einer Klinik war, wollte sie nach Hause. Wenn sie dann zu Hause war, wollte sie wieder zurück in eine Klinik“, so Anwalt Jörg Czwikla. Insoweit sei es zu Gewaltausbrüchen gegenüber dem Pflegepersonal und den Brandlegungen gekommen - was in Wirklichkeit in jedem einzelnen Fall ein versteckter „Schrei nach Hilfe“ gewesen sei.

Feuer im Spitzboden gelegt

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei Brandlegungen im Februar und März 2023. Mal hatte die 21-Jährige im Bad einen Kleiderhaufen angezündet, danach Rettungskräfte attackiert. Mal hatte sie im Spitzboden ihres Wohnhauses Feuer gelegt, sich danach verbarrikadiert. Familienangehörige befanden sich noch im Untergeschoss. „Als die Feuerwehr eintraf, standen die Flammen etwa einen Meter hoch“, hieß es in dem Verfahren. Und: „Zehn Minuten später“ hätte der Dachstuhl in Flammen gestanden.

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Eine klassische Bestrafung war in dem sogenannten Sicherungsverfahren wegen Schuldunfähigkeit ausgeschlossen. Mit Blick auf die jüngste Brandlegung hatte die Wittenerin, befragt von einer Richterin, erklärt: „Das Feuer habe ich gelegt, weil ich alle umbringen wollte.“

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Das Hagener Landgericht hatte noch im November 2022 entgegen einer Gutachtenempfehlung und trotz Kenntnis von vorausgegangenen, ähnlichen Brandereignissen die Eröffnung eines Sicherungsverfahrens gegen die Frau aus Witten abgelehnt.